WICHTIGER HINWEIS: Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass auf meine von Privat an Privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe besteht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf nach dem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Ich verkaufe hiermit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.