Fragen bitte vor Abgabe des Gebots stellen.

Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver /Kaufpreis. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf). D.h.: wenn Päckchen, Maxibriefe oder ähnliches ohne Beleg verloren gehen, haftet der KÄUFER. Bei versicherten Paketen und Einschreiben existiert ein Absendenachweis mit dem ein Nachforschungsantrag bei dem jeweiligen Versandunternehmen gestellt werden kann, aber auch hier besteht keine Haftung oder Ersatzlieferung. Entsprechende Forderungen sind dann direkt an das Versandunternehmen zu richten.