Leif-Erik Jonas (im Folgenden als JonasJagd bezeichnet) übernimmt im Rahmen seines Gewerbes „Vermittlung von Fischerei- und Jagdmöglichkeiten“ ausschließlich eine vermittelnde und beratende Funktion bei Geschäftsabschlüssen zwischen Fischern und Jägern (im Folgenden Kunden genannt) einerseits und den Anbietern von Fischerei- und Jagdmöglichkeiten andererseits (im Folgenden Anbieter genannt). JonasJagd stellt weder ein Reisebüro noch einen Reiseveranstalter dar, weshalb sich die vertragsgegenständliche Vermittlungs- und Beratungstätigkeit ausschließlich auf die unmittelbare Fischerei- oder Jagdmöglichkeit bezieht und etwaige Reiseleistungen in der alleinigen Verantwortlichkeit des Kunden liegen.
Im Rahmen seines Gewerbes „Reisebetreuung“ begleitet und betreut JonasJagd seine Kunden auf Reisen. JonasJagd tritt auch dabei in keiner Form als Reisebüro oder Reiseveranstalter auf, da die Reiseprogramme entweder von den Kunden selbst oder von Dritten erstellt werden. Die Leistung von JonasJagd beschränkt sich damit ausschließlich auf das Begleiten und Betreuen seiner Kunden.
§ 1 Vertrag und Auftrag
Mit dem Vertragsabschluss beauftragt und bevollmächtigt der Kunde mich, als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Anbieter sowie möglicherweise weiteren Leistungsträgern aufzutreten und die vereinbarten Leistungen abzuschließen. Ein Reisevertrag mit JonasJagd kommt zu keinem Zeitpunkt zustande.
Vor der Gebotsabgabe oder einem SofortKauf auf egun.de müssen der Jagdtermin sowie weitere Details individuell vereinbart werden. Andernfalls verpflichtet sich der Käufer im Falle des Nichtzustandekommens der Jagd, dem Verkäufer die von egun berechnete Verkaufsprovision zu erstatten.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind Teil jedes von JonasJagd übermittelten Angebots. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist eine Jagd erst mit dem fristgerechten Erhalt der Anzahlung gebucht. Falls im Vermittlungsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde, sind geleistete Anzahlungen nicht erstattungsfähig. Der Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung sei daher ausdrücklich empfohlen.
Die Endabrechnung basiert auf dem Protokoll, das am Ende des Fischens oder der Jagd angefertigt wird. Reklamationen, die im Protokoll nicht enthalten sind, können keine Berücksichtigung finden.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist fällig. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, wird der gesamte Zahlungsverkehr über JonasJagd abgewickelt.
Absprachen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter oder einem Dritten direkt getroffen wurden, können nicht anerkannt werden. Dasselbe gilt für Zahlungen des Kunden an den Anbieter oder einen Dritten, außer im Jagdvertrag wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Das erlegte Wild bzw. die gefangenen Fische, einschließlich all ihrer Teile und Trophäen, verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Eine Auslieferung von Trophäen oder anderen Teilen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
§ 3 Leistungen
JonasJagd definiert alle Leistungen und Preise im jeweiligen Jagdangebot und Jagdvertrag klar. Anderslautende und weiterreichende Absprachen mit dem Anbieter oder Dritten werden nicht anerkannt und können nicht geltend gemacht werden.
§ 4 Reklamation
Sollte die vermittelte Jagd- oder Fischereigelegenheit nicht dem vertraglich Vereinbarten entsprechen, hat der Kunde die Möglichkeit zur Reklamation. Hierzu empfiehlt sich dringend das Anfertigen eines Jagdprotokolls, das vom Kunden und vom Jagdveranstalter unterzeichnet wird, da Reklamationen sonst nicht berücksichtigt werden können. Falls im Verlauf einer Jagd Probleme oder Mängel auftreten, sollten Kunden mich möglichst unverzüglich kontaktieren. Dies erleichtert das Bearbeiten der Reklamation im Interesse des Kunden und gibt mir die Gelegenheit, noch während der Jagd eine geeignete Lösung zu erzielen.
§ 5 Trophäeneinfuhr
JonasJagd steht in keinerlei Verantwortung oder Haftung, was den Transport der Trophäen des erlegten Wildes und deren Einfuhr in das Heimatland des Erlegers betrifft. Für den Transport und die Einfuhr sind in vielen Fällen veterinäramtliche und zollrechtliche Vorschriften einzuhalten, deren Einhaltung ausschließlich Aufgabe des Kunden ist. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Trophäe beim Versand oder Transport kann nie gänzlich ausgeschlossen werden. JonasJagd kann auch hierfür keinerlei Haftung übernehmen. JonasJagd ist seinen Kunden bei der Organisation des Trophäentransports mit seiner umfangreichen Erfahrung jedoch gerne unverbindlich behilflich.
§ 6 Vorschriften im Jagdland
Mit seiner Buchung verpflichtet der Kunden sich, die Gesetze und Vorschriften des Jagd- oder Fischereilandes einzuhalten. Widrigenfalls ist der Jagdveranstalter berechtigt, die Jagd oder Fischerei ohne Regressansprüche seitens des Kunden abzubrechen. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde die allgemein üblichen oder vor Ort bekanntgegebenen Sicherheitsregeln im Zusammenhang mit dem Schusswaffengebrauch nicht einhält.
In manchen Ländern muss die Trophäe einer offiziellen Bewertung, etwa im Rahmen einer Trophäenschau, unterzogen werden. In diesem Falle geht die Trophäe erst nach erfolgter Bewertung in das Eigentum des Erlegers über.
Unverbindliche Informationen zu den jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erteilt JonasJagd auf Anfrage.
§ 7 Haftung
Der Jagderfolg wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die nicht im Einflussbereich von JonasJagd liegen. Hierzu zählen neben dem Jagdglück etwa das Wetter oder die individuellen Fähigkeiten des Kunden. Sollte der gewünschte Jagderfolg nicht eintreten oder Trophäenstärke nicht den Wünschen entsprechen, kann JonasJagd hierfür keine Haftung übernehmen. Eine Minderung oder Rückerstattung der Jagdkosten wird ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind vertraglich vereinbarte Rückzahlungen.
Der Kunde ist für seinen Schuss selbstverantwortlich. Wird ein Stück vom Pirschführer freigegeben, bedeutet dies lediglich, dass es erlegt werden kann. Ob der Kunde dieses Stück erlegen möchte, muss dann er selbst entscheiden. Entscheidet sich der Kunde für den Schuss, trägt er auch alle Konsequenzen, und zwar auch hinsichtlich der Trophäenstärke, eines möglichen Fehlschusses oder des Anschweißens.
Die Jagd ist oftmals mit besonderen Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere für Jagden mit Expeditionscharakter. JonasJagd haftet in keiner Weise für die Folgen, die aus dem Eintritt derartiger Risiken resultieren. Insbesondere für Schäden an der Gesundheit oder der Ausrüstung des Kunden kann keinerlei Haftung übernommen werden. Grundsätzlich gilt, dass der Kunde auf eigene Gefahr jagt.
§ 8 Jagdabbruch
Sollte ein Kunde seine Jagd oder Fischerei vorzeitig abbrechen, ändert dies nichts am vertraglich vereinbarten Preis. Aus dem Jagdabbruch resultierende Zusatzkosten, wie etwa für Hotelübernachtungen, Transfers oder Umbuchungen, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
§ 9 Rücktritt seitens des Veranstalters oder Vermittlers
JonasJagd oder der Jagdveranstalter haben das Recht, zu jeder Zeit vom Vertrag zurückzutreten. JonasJagd wird sich dann bemühen, dem Kunden ein geeignetes Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses kann der Kunde annehmen. Lehnt der Kunde es ab, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Eine darüberhinausgehende Haftung schließt JonasJagd aus.
§ 10 Höhere Gewalt
Es kann nie ausgeschlossen werden, dass höhere Gewalt auf den Ablauf einer Jagd oder Fischerei Einfluss nimmt. Derartige Ereignisse können beispielsweise Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriege oder Streiks sein. Wird eine Jagd oder Fischerei aus solchen Gründen nach Reiseantritt geändert oder abgebrochen, gehen alle daraus resultierenden Mehrkosten für Übernachtungen, Transfers, Umbuchungen und dergleichen zulasten des Kunden.
§ 11 Versicherungen
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. JonasJagd übernimmt keine Haftung für Schäden, bei im Rahmen der Jagd oder der Fischerei vom Kunden, vom Veranstalter oder anderen Personen verursacht werden.
Verfügt der Kunde nicht über eine gültige Jagdberechtigung eines EU- oder EWR-Staates, ist eine Unfallversicherung mit weltweiter Gültigkeit für die Dauer der Jagd oder Fischerei erforderlich. Manche Länder schreiben eine derartige Versicherung auch vor. JonasJagd empfiehlt Global Rescue.
§ 12 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten sind für beiden Parteien österreichische Gerichte zuständig.
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Alle Jagd- und Fischereiangebote sind freibleibend und unverbindlich. JonasJagd behält sich vor, das Angebot in Teilen oder zur Gänze unangekündigt zu ändern, zu ergänzen, zu entfernen oder die Veröffentlichung dauerhaft oder vorübergehend einzustellen.
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