Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung des Unternehmens „3W-Waffenhandel Christian Wagner“, gültig für den Onlinehandel und den Verkauf vor Ort:
1. Versandkosten/ -bedingungen, Geschäftszeiten, Behörden, Steuernummern
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufklausel
3. Datenschutzerklärung
Bitte beachten sie unbedingt unsere, auf eGun angegebenen Informationen und Bedingungen. Diese sind Bestandteil eines jeden Kaufs oder Gebots. Mit jedem Kauf unserer Ware und Gebot auf unsere Ware stimmen Sie diesen ausdrücklich zu.
Eine Einlagerung genehmigungspflichtiger Artikel ist grundsätzlich nur nach Rücksprache, vollständiger Zahlung und gegen Gebühr möglich!
Der Grundsatz gilt für Kunden im Inland wie im Ausland gleichermaßen.
Bei Kunden aus dem Ausland wird darum gebeten, die Abwicklung über einen Korrespondenzhändler in Deutschland innerhalb von 2 Wochen ab Erwerb sicher zu stellen.
1 Versandkosten/ -bedingungen, Geschäftszeiten, Behörden, Steuernummern
1.1 Versandkosten für den Versand Inland
1.1.1 Versandkosten Deutschland (ohne Inseln) – für erwerbsscheinpflichtige Waffen und Waffenteile:
Paket bis 20 Kg mit Kurzwaffen per Versand über Overnite Versand GmbH - eigenhändig - € 49,90
Paket bis 20 Kg mit Langwaffen per Versand über Overnite Versand GmbH – eigenhändig - € 53,90
Die aufgelisteten Preise gelten für ein Gesamtgewicht bis max. 20 Kilogramm.
1.1.2 Versandkosten Deutschland (ohne Inseln) – für freie Waffen und Waffenteile:
Paket bis 20 Kg und bis € 500,00 versichert - € 13,00
Paket bis 20 Kg und bis € 2.500,00 versichert - € 19,00
1.2 Versandkosten für den Versand EU-Ausland oder „Drittstaat“
1.2.1 Versandkosten für erwerbsscheinpflichtige Waffen und Waffenteile u.Ä. in einen anderen EU-Mitgliedsstaat:
Versandkosten bitte vorher mit uns abklären. Wir stehen in Kontakt mit unseren
Vertragshändlern, die sich auf den Export in das EU-Ausland spezialisiert haben.
1.2.2 Versandkosten für freie Waffenteile o.Ä. in einen anderen EU-Mitgliedsstaat:
Paket, versichert (Versicherungshöhe abhängig vom Empfängerstaat - € 25,00
Paket (bis € 2.500,00 versichert) – bis € 150.
Bitte beachten Sie: Nur weil eine Waffe in Deutschland frei zu erwerben ist, bedeutet dies nicht, dass dieses auch für das EU-Ausland gilt. Unter Umständen ist die entsprechende Waffe im Ausland sehr wohl erwerbsscheinpflichtig. Bitte beachten Sie immer auch die Gesetzgebung des Staates, in den Sie exportieren möchten. Unter Umständen ist ein Export ins Ausland aufgrund der Waffenrechtlichen Regulierungen des Staates in den Sie exportieren möchten, ohne eine entsprechende Genehmigung des Käufers, nicht möglich.
Der Käufer ist verpflichtet, die gesetzlichen Belange seines eigenen Staates selbst überprüfen.
1.2.3 Abholung von Waffen, Waffenteilen und Munition o.Ä. hier in 58093 Hagen zwecks
Grenzübertritt bzw. Ausfuhr in ein EU-Nachbarstaat:
Sie könne erwerbsscheinpflichtigen Waffen, Waffenteile und Munition o.Ä. nach Terminabsprache und Erledigung der Ein- und Ausfuhrpapiere bei uns abholen. Sie müssen dann bei der in Deutschland für den Grenzübergang zuständigen Behörde (z.B. bei Grenzübergang Belgien ist PP-Aachen) eine Durchfuhrerlaubnis beantragen.
1.2.4 Versandkosten für Munition und Munitionsbestandteile in ein EU-Mitgliedsstaat und/oder Drittstaat o.Ä.:
Ein Versand von Munition per DHL etc. ins EU-Ausland, Drittstaat etc. ist NICHT
möglich – eine persönliche Abholung (nach Vorliegen der entsprechenden behördlichen Papiere) ist nach Absprache jedoch möglich (siehe Punkt 1.2.3).
1.2.5 Versandkosten von erwerbsscheinpflichtigen Waffen in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten (Drittstaaten):
Für den Versand von erwerbsscheinpflichtigen Waffen und Waffenteile (nicht Munition!)
schlagen wir die Abwicklung über folgende Unternehmen vor, die sich auf den Import und Export in
diese Staaten spezialisiert haben:
- Krico GmbH & Co. KG, Hinterer Fuchsberg 7, D-92318 Neumarkt i.d.OPf., Tel.: +49 (0)9181-5095820, Fax: +49 (0)9181-5095829, E-Mail: info@krico.eu
- Waffen-Bock U.G., Geschäftsführerin: Inna Bock, Zweibrücker Str. 101, 66953 Pirmasens, Tel.: +49 (0)6331-5082255, Fax: 06331-5082545, E-Mail: info@waffenankauf-bock.de
Die Preise für den weltweiten Versand erfragen Sie bitte direkt bei der Firma Krico.
1.2.6 Versand an Händler in Deutschland
Natürlich ist auch der Versandt an einen Händler Ihrer Wahl in Deutschland, der den Export übernimmt, möglich. In diesem Falle wird/werden die Waffe(n) an die entsprechende Firma versandt, welche die Waffe(n) dann auch in ihr Waffenhandelsbuch einträgt.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, das uns die Waffenhandelserlaubnis
des entsprechenden Händlers vorgelegt wird (z.B.. per E-Mail oder Fotokopie per Post).
Kosten: Der Inlandsversand erfolgt wie in der Auktion beschrieben (siehe Punkt 1.1.1. Versand über die Overnite Versand GmbH).
1.3 EWB (Erwerbsberechtigung) und Altersnachweis
1.3.1 EWB und Altersnachweis
Bitte senden Sie uns nach dem Kauf wenn nötig und auch entsprechend erforderlich
(siehe Auktion) Ihre EWB oder den Altersnachweis zu.
Per E-Mail falls ausreichend unter 3W-Waffenhandel@gmx.de oder wenn erforderlich
per Post als Original (siehe Punkt 1.3.2.).
1.3.2 Waffenrechtliche Erlaubnis wie WBK oder Waffenhandelserlaubnis o.Ä.
Im Fall der grünen und gelben WBK benötigen wir beim Waffenerwerb immer die original WBK
(Versand per Einschreiben). Die WBK erhalten Sie mit der Waffe wieder zurück.
Bei Sammlererwerbsberechtigung, Jagdschein oder Waffenhandelserlaubnis gilt:
Bei der roten Waffenbesitzkarte für Waffensammler, dem gültigen Jagdschein oder der Waffenhandelslizenz reicht eine eingescannte Digitalkopie per E-Mail an 3W-Waffenhandel@gmx.de.
In diesem Fall benötigen wir allerdings die komplette Anschrift, Telefonnummer und den Sachbearbeiter der zuständigen waffenrechtlichen Behörde!
1.4 Geschäftszeiten, zuständige Behörden und Steuernummern
1.4.1 Geschäftsszeiten:
Montags bis Freitags telefonisch von 10:00 bis 18:00 Uhr. Abholung vor Ort nur nach Absprache. Wir sind ein reiner Onlinehandel.
1.4.2 Zuständige Waffenbehörde für waffenrechtlich relevante Belange
Polizeipräsidium Hagen
Sachgebiet 11
Waffenrechtsstelle
Funckestraße 41
58097 Hagen
Telefon: +49 (0)2331-9861129
1.4.3 Zuständiges Finanzamt
Finanzamt Hagen
Schürmannstr. 7
58097 Hagen
Telefon: 02331-1800
Fax: 0800 10092675321
1.4.4 Steuernummern 3W-Waffenhandel Christian Wagner
Einkommens-/Umsatzteuernummer: 321/5279/2210
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.: DE452349200
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufklausel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.1 Geltungsbereich
2.1.1 Für alle über die Auktionsplattform www.egun.de (im folgenden „eGun“) abgeschlossenen Verträge zwischen uns, dem Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ und Ihnen (im folgenden auch „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung, die bei Bestellung oder Ersteigerung gültig ist. Der Kunde erklärt sich bei Gebotsabgabe, spätestens aber bei der Bestellung oder Ersteigerung von Waren über eGun mit Form und Inhalt dieser AGB einverstanden. Sie sind Vertragsgegenstand.
2.1.2 Das Warenangebot auf eGun richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, ist 1. ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist 2. ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (siehe § 14 Abs. 1 BGB).
2.2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Unsere Angebote auf eGun stellen eine unverbindliche Einladung dar, verbindlich Waren beim Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ zu bestellen oder zu Ersteigern. Mit der Bestellung oder Ersteigerung der Ware durch das Anklicken einer Schaltfläche wie „Sofortkauf“, „Gebot Abgeben“ o.Ä. gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der beschriebenen Ware ab. 3W-Waffenhandel Christian Wagner wird den Zugang von Bestellung oder Ersteigerung des Kunden zeitnah bestätigen. Diese automatisch über eGun generierte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit 3W-Waffenhandel Christian Wagner kommt erst durch die gesonderte Auftragsbestätigung seitens uns per E-Mail bzw. durch Lieferung der Ware zustande (Annahme). Bestellung und Lieferung sind nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich, es sei denn, wir vereinbaren mit dem Kunden schriftlich etwas anderes. Die Wahl des Lieferweges, des Transportmittels und des Frachtführers obliegt uns als Versender.
2.3 Widerrufsbelehrung bei Online-Geschäften o.Ä. für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie erreichen uns unter:
3W-Waffenhandel Christian Wagner
Inhaber: Christian Wagner
Walddorfstraße 53
58093 Hagen
Mobil: +49 (0)179 7081732
E-Mail: 3W-Waffenhandel@gmx.de
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind wir verpflichtet Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags in Kenntnis setzen, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie bitte dieses Formular und senden es ausgefüllt an uns.
Unternehmen:
3W-Waffenhandel Christian Wagner
Inhaber: Christian Wagner
Walddorfstraße 53
58093 Hagen
Mobil: +49 (0)179 7081732
E-Mail: 3W-Waffenhandel@gmx.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________
_______________________________________________
Bestellt am ___________________ (*)/erhalten am _______________________(*)
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________
_________________________________
_________________________________
__________________________________________________________________________ Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt sie die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Bestellungen außergerichtlich zu klären.
Die Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Unsere E-Mailadresse bei Verbraucherbeschwerden lautet:
3W-Waffenhandel@gmx.de
2.4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die dem Kunden gelieferte Ware das Eigentum von 3W-Waffenhandel Christian Wagner (Vorbehaltsware). Sie dürfen diese Vorbehaltsware nicht an Dritte veräußern oder verpfänden und müssen sie sachgerecht und pfleglich behandeln. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.
2.5 Gewährleistung
2.5.1 Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
2.5.2 Falls die Nacherfüllung gemäß 2.5.1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des verwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen gemäß Abschnitt 2.6 dieser AGB.
2.5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Lieferung zwei Jahre bei Neuware und ein Jahr bei gebrauchter Ware, falls der Kunde Verbraucher ist. Ansonsten beträgt sie ein Jahr ab Lieferung.
2.5.4 Nur gegenüber Unternehmern gilt das Folgende: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns 1. nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder 2. sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
2.6. Haftung
2.6.1 3W-Waffenhandel Christian Wagner haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn dieses Produkt von uns selbst gefertigt worden ist. Für fremdgefertigte Produkte wie Waffen und Munition haftet der Hersteller nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von 3W-Waffenhandel Christian Wagner übernommenen Garantie.
2.6.2 Unbeschadet der Regelung in Abschnitt 2.6.1 haftet das Unternehmen 3W-Waffenhandel Christian Wagner bei Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von 3W-Waffenhandel Christian Wagner auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
2.6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von 3W-Waffenhandel Christian Wagner sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von 3W-Waffenhandel Christian Wagner.
2.6.4 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund Haftung wegen Vorsatzes bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
2.7 Datenschutz
Soweit im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung des Vertrages mit dem Kunden personenbezogene Daten des Kunden erhoben werden, wird 3W-Waffenhandel Christian Wagner bei deren Verarbeitung und Nutzung die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beachten. Nähere Informationen zum Umgang mit Kundendaten können den Datenschutzbestimmungen von 3W-Waffenhandel Christian Wagner entnommen werden. Die Datenschutzbestimmungen sind unter Punkt 3 ausführlich beschrieben.
2.8 Preise und Zahlung
2.8.1 Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart worden ist, erfolgen alle Lieferungen von 3W-Waffenhandel Christian Wagner auf Grundlage der am Tag der Bestellung oder Ersteigerung auf eGun genannten Preise. Als Kleinunternehmen dürfen wir in unseren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Hierzu addieren sich die in der Bestellung oder Auktion genannten Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
2.8.2 Wir liefern ausschließlich gegen Vorkasse und nur nach Eingang des vollen Betrags. Rechnungen sind sofort nach deren Zugang beim Kunden fällig und innerhalb von max. sieben Tagen vollständig und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto des Unternehmens „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ zu zahlen.
2.8.3. Wir behalten uns das Recht vor, Erstbestellungen nur Per Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen.
2.8.4 Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2.9 Versendung der Ware
2.9.1 Bei erwerbsscheinfreien Artikeln versenden unsere Ware in der Regel spätestens fünf Tage nach Eingang der vollständigen Bezahlung auf unserem Konto. Bei erwerbsscheinpflichtigen Artikeln versenden wir unsere Ware nach der abgeschlossenen Prüfung der Erwerbsberechtigung durch uns und durch die zuständige Behörde sowie dem Eingang der vollständigen Bezahlung auf unserem Konto. In diesem Fall versenden wir unsere Ware in der Regel spätestens nach drei Wochen, wenn eine Prüfung die Erwerbsberechtigung des Kunden bestätigt.
2.9.2 Die Anlieferung großer und sperriger Waren erfolgt durch eine Spedition. Die Spedition liefert die Ware nur bis zur ersten Stufe bzw. bis zur ersten abschließbaren Tür an der Lieferadresse des Kunden.
2.10 Versand, Versicherung und Gefahrübergang
2.10.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
2.10.2 Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte eventuellen Verlust, Beschädigungen und/oder Verzögerungen nicht verantwortlich.
Eine gegebenenfalls bei eGun genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
2.10.3 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
2.11 Erwerb von Waffen und Munition
2.11.1 Freie Waffen und Munition dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Verkauf und die Lieferung sind daher nur gegen Vorlage einer Urkunde oder gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, möglich. Für erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition ist eine entsprechende behördliche Genehmigung erforderlich. Dies ist unter Punkt 1.3 ausführlich beschrieben.
2.11.2 Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Solche Waffen und Munition werden daher nur gegen Vorlage von entsprechenden gültigen Dokumenten (z.B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde) im Original oder als öffentlich (amtlich oder notariell) beglaubigte Kopien aller beschrifteten Seiten verkauft und überlassen.
2.11.3 Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 1 zum Waffengesetz genannt sind, ist grundsätzlich verboten. Trotz möglicher behördlicher Ausnahmegenehmigungen, handeln wir diese Waffen und Munition nicht.
2.12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussabstimmung
2.12.1 Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
2.12.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Hagen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
2.12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden und/oder eine unzulässige Fristbestimmung und/oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
3 Datenschutzerklärung
Datenschutzinformationen des Unternehmens „3W-Waffenhandel Christian Wagner“:
Seit dem 25. Mai 2018 gelten im Bereich Datenschutz europaweit die einheitlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In den nachfolgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch das Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ auch genannt „wir“ und/oder „Verantwortlicher“ durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DS-GVO.
Bitte lesen Sie sich unsere Datenschutzinformationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Datenschutzinformationen haben, kontaktieren Sie uns gern unter 3W-Waffenhandel@gmx.de.
Informationspflichten nach Artt. 13 und 14 DS-GVO:
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus der DS-GVO geben:
3.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
3W-Waffenhandel Christian Wagner
Inhaber: Christian Wagner
Walddorfstraße 53
58093 Hagen
Telefonnummer: +49 (0) 179-7081732
E-Mail-Adresse: 3W-Waffenhandel@gmx.de
3.2 Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Das Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
• Vorname, Nachname
• Kommunikationsdaten
• Kontodaten
• Daten erworbener erwerbsscheinpflichtiger Artikel (z.B. Schusswaffen über 7,5 Joule und Feuerwaffen)
• Daten Ihrer Erwerbsberechtigung
3.3 Zwecke
Die Erhebung dieser Daten erfolgt
• zur Kundenverwaltung und Abwicklung einer Bestellung
• zur Erfüllung, Bestimmung, Benennung und Erfassung der vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichten
• zur Erfüllung der allgemeinen und speziellen rechtlichen Anforderungen für den Handel mit Jagd- und Sportartikeln inklusive Waffen und Munition
3.4 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a-f DS-GVO verarbeitet. Wir verweisen zudem unter anderem ausdrücklich auf die rechtlichen Verpflichtungen 1. zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten an die zuständigen Behörden im Rahmen der Prüfung der Erwerbsberechtigung enzsprechend § 34 Absatz 1-6 WaffG, 2. zur Aufbewahrung, die sich aus den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechend § 147 Absatz 1-7 AO ergeben, sowie 3. zur Aufbewahrung, Übergabe und Vorlage von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten oder enthalten können, die sich aus den speziellen waffenrechtlichen Grundlagen entsprechend Abschnitt 6 Unterabschnitt 2 § 17-20 AWaffV ergeben. Weitere Rechtsnormen können Anwendung finden.
3.4.1 Art. 6 Abs. 1 lit. a-f DS-GVO:
Art. 6 Datenschutz-Grundsatzverordnung (DS-GVO)
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
lit. a die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
lit. b die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
lit. c die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt
lit. d die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen
lit. e die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde
lit. f die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
3.4.2 § 34 Absatz 1-6 WaffG:
Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann vor einer Überlassung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsberechtigung des Erwerbers die Absicht zur Überlassung der zuständigen Behörde elektronisch anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Gültigkeit des Erlaubnisdokuments und teilt dem Anzeigenden nach Satz 3 elektronisch mit, wenn das Erlaubnisdokument im Nationalen Waffenregister nicht oder als nicht gültig registriert ist; Satz 2 bleibt unberührt. Für die Sätze 3 und 4 gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.
(2) Werden Waffen oder Munition zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, so muss die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt sein und es müssen Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht beim Überlassen auf Schießstätten gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 2 oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für denjenigen, der Schusswaffen oder Munition einem anderen, der sie außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erwirbt, insbesondere im Versandwege unter eigenem Namen überlässt. Die Vorschriften der §§ 29 und 30 bleiben unberührt.
(4) Wer Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben, eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien B und C) oder Munition für eine solche überlässt, hat dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt schriftlich anzuzeigen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 5.
(5) Wer erlaubnispflichtige Feuerwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit nur glattem Lauf oder glatten Läufen, und deren wesentliche Teile, Schalldämpfer und tragbare Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1 einem anderen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen durch Einzelpersonen (BGBl. 1980 II S. 953) hat, überlässt, dorthin versendet oder ohne Wechsel des Besitzers endgültig dorthin verbringt, hat dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht
1.
für das Überlassen und Versenden der in Satz 1 bezeichneten Gegenstände an staatliche Stellen in einem dieser Staaten und in den Fällen, in denen Unternehmen Schusswaffen zur Durchführung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Staaten oder staatlichen Stellen überlassen werden, sofern durch Vorlage einer Bescheinigung von Behörden des Empfangsstaates nachgewiesen wird, dass diesen Behörden der Erwerb bekannt ist, oder
2.
soweit Anzeigepflichten nach Absatz 4 oder nach § 30 Satz 3 bestehen.
(6) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen zu bestimmen, dass in den in den Absätzen 2, 4 und 5 bezeichneten Anzeigen weitere Angaben zu machen oder den Anzeigen weitere Unterlagen beizufügen sind.
3.4.3 § 147 Absatz 1-7 AO:
Abgabenordnung (AO)
§ 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
1.
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
2.
die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
3.
Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
4.
Buchungsbelege,
4a.
Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union,
5.
sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
(2) Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 4a, sofern es sich bei letztgenannten Unterlagen um amtliche Urkunden oder handschriftlich zu unterschreibende nicht förmliche Präferenznachweise handelt, können die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten
1.
mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden,
2.
während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
(3) Die in Absatz 1 Nummer 1 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die in Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Unterlagen acht Jahre und die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen die in Satz 1 bestimmte Frist unberührt. Bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege nach Absatz 1 Nummer 4 sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Erhalt der Rechnung. Für abgesandte Lieferscheine, die keine Buchungsbelege nach Absatz 1 Nummer 4 sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Versand der Rechnung. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist; § 169 Absatz 2 Satz 2 gilt nicht.
(4) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
(5) Wer aufzubewahrende Unterlagen in der Form einer Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern vorlegt, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen; auf Verlangen der Finanzbehörde hat er auf seine Kosten die Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise auszudrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beizubringen.
(6) Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, kann die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung
1.
Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen nutzen,
2.
verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet zur Verfügung gestellt werden, oder
3.
verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben in einem maschinell auswertbaren Format an sie übertragen werden.
Teilt der Steuerpflichtige der Finanzbehörde mit, dass sich seine Daten nach Absatz 1 bei einem Dritten befinden, so hat der Dritte
1.
der Finanzbehörde Einsicht in die für den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten zu gewähren oder
2.
diese Daten nach den Vorgaben der Finanzbehörde maschinell auszuwerten oder
3.
ihr nach ihren Vorgaben die für den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten in einem maschinell auswertbaren Format zu übertragen.
Die Kosten trägt der Steuerpflichtige. In Fällen des Satzes 3 hat der mit der Außenprüfung betraute Amtsträger den in § 3 und § 4 Nummer 1 und 2 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Personen sein Erscheinen in angemessener Frist anzukündigen. Sofern noch nicht mit einer Außenprüfung begonnen wurde, ist es im Fall eines Wechsels des Datenverarbeitungssystems oder im Fall der Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem in ein anderes Datenverarbeitungssystem ausreichend, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung oder Auslagerung folgt, diese Daten ausschließlich auf einem maschinell lesbaren und maschinell auswertbaren Datenträger vorhält.
(7) Die Verarbeitung und Aufbewahrung der nach Absatz 6 zur Verfügung gestellten Daten ist auch auf mobilen Datenverarbeitungssystemen der Finanzbehörden unabhängig von deren Einsatzort zulässig. Die Finanzbehörde darf die nach Absatz 6 zur Verfügung gestellten und gespeicherten Daten bis zur Unanfechtbarkeit der die Daten betreffenden Verwaltungsakte auch auf den mobilen Datenverarbeitungssystemen unabhängig von deren Einsatzort aufbewahren.
3.4.4 Abschnitt 6 Unterabschnitt 2 § 17-20 AWaffV:
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Abschnitt 6
Vorschriften für das Waffengewerbe
Unterabschnitt 2
§ 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
(1) Die Ersatzdokumentation ist in gebundener Form oder in Karteiform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung im Betrieb oder in dem Betriebsteil, in dem die Schusswaffen aufbewahrt werden, zu führen und gegen Abhandenkommen, Datenverlust und unberechtigten Zugriff gesichert aufzubewahren.
(2) Alle Eintragungen im Rahmen der Ersatzdokumentation sind unverzüglich in dauerhafter Form und in deutscher Sprache vorzunehmen; § 239 Absatz 3 des Handelsgesetzbuches gilt entsprechend. Sofern eine Eintragung nicht gemacht werden kann, ist dies unter Angabe der Gründe zu vermerken.
(3) Die Ersatzdokumentation ist zum 31. Dezember jeden zweiten Jahres sowie beim Wechsel des Betriebsinhabers oder bei der Einstellung des Betriebs mit Datum und Unterschrift so abzuschließen, dass nachträglich Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden können. Der beim Abschluss der Ersatzdokumentation verbliebene Bestand ist vorzutragen, bevor neue Eintragungen vorgenommen werden. Eine Ersatzdokumentation, die nicht mehr verwendet wird, ist unter Angabe des Datums abzuschließen.
§ 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
(1) Die Ersatzdokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auch in deren Diensträumen oder den Beauftragten der Behörde vorzulegen.
(2) Der zur Anzeige nach § 37 Absatz 1 und § 37d Absatz 1 oder 2 des Waffengesetzes Verpflichtete hat die Ersatzdokumentation im Betrieb oder in dem Betriebsteil, in dem die Schusswaffen aufbewahrt werden, bis zum Ablauf von zehn Jahren, von dem Tage der letzten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren. Will der Verpflichtete die Ersatzdokumentation nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist nicht weiter aufbewahren, so hat er sie der zuständigen Behörde zur Aufbewahrung zu übergeben. Gibt der Verpflichtete das Gewerbe auf, so hat er die Ersatzdokumentation seinem Nachfolger zu übergeben oder der zuständigen Behörde zur Aufbewahrung auszuhändigen. Der Verpflichtete oder sein Nachfolger hat die Ersatzdokumentation zu vernichten, wenn seit der letzten Eintragung 30 Jahre vergangen sind.
(3) Die zuständigen Behörden haben die nach Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3 übernommenen Ersatzdokumentationen aufzubewahren. Sie haben die Ersatzdokumentation jeweils zu vernichten, wenn seit der letzten Eintragung 30 Jahre vergangen sind.
§ 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
(1) Wird die Ersatzdokumentation in gebundener Form geführt, so sind die Seiten laufend zu nummerieren; die Zahl der Seiten ist auf dem Titelblatt anzugeben.
(2) Die in gebundener Form geführte Ersatzdokumentation hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
laufende Nummer der Eintragung,
2.
Datum des Eingangs,
3.
Waffentyp,
4.
Name, Firma oder Marke, die auf der Waffe angebracht sind,
5.
Herstellungsnummer,
6.
Name und Anschrift des Überlassers,
7.
Datum des Abgangs oder der Kenntnis des Verlustes,
8.
Name und Anschrift des Empfängers oder Art des Verlustes,
9.
sofern die Schusswaffe nicht einem Erwerber nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes überlassen wird, die Bezeichnung der Erwerbsberechtigung unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums, und
10.
sofern die Schusswaffe einem Erwerber nach § 34 Absatz 5 Satz 1 des Waffengesetzes überlassen oder an ihn versandt wird, Bezeichnung und Datum der Bestätigung der Anzeige durch das Bundesverwaltungsamt.
Die Angaben zu den Nummern 1 bis 6 sind auf den linken Seiten, die Angaben zu den Nummern 7 bis 10 jeweils auf der rechten Seite der gebundenen Ersatzdokumentation gegenüber einzutragen.
(3) Die Eintragungen nach Absatz 2 sind für jede Waffe gesondert vorzunehmen.
§ 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
(1) Wird die Ersatzdokumentation in Karteiform geführt, so können die Eintragungen für mehrere Waffen desselben Typs (Waffenposten) nach Absatz 2 zusammengefasst werden. Auf einer Karteikarte darf nur ein Waffenposten nach Absatz 2 Nummer 1 eingetragen werden. Neueingänge dürfen auf demselben Karteiblatt erst eingetragen werden, wenn der eingetragene Waffenposten vollständig abgebucht ist. Abgänge sind mit den Angaben nach Absatz 2 Nummer 2 gesondert einzutragen. Für jeden Waffentyp ist ein besonderes Blatt anzulegen, auf dem der Waffentyp und der Name, die Firma oder die Marke, die auf der Waffe angebracht sind, zu vermerken sind. Die Karteiblätter sind der zuständigen Behörde zur Abstempelung der Blätter und zur Bestätigung ihrer Gesamtzahl vorzulegen.
(2) Die Ersatzdokumentation in Karteiform hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
bei der Eintragung des Eingangs:
a)
laufende Nummer der Eintragung,
b)
Datum des Eingangs,
c)
Stückzahl,
d)
Herstellungsnummern sowie
e)
Name und Anschrift des Überlassers,
2.
bei der Eintragung von Abgängen:
a)
laufende Nummer der Eintragung,
b)
Datum des Abgangs oder der Kenntnis des Verlustes,
c)
Stückzahl,
d)
Herstellungsnummern,
e)
Name und Anschrift des Empfängers oder Art des Verlustes,
f)
die Bezeichnung der Erwerbsberechtigung unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums,
g)
sofern die Schusswaffe einem Erwerber nach § 34 Absatz 5 Satz 1 des Waffengesetzes überlassen oder an ihn versandt wird, Bezeichnung und Datum der Bestätigung der Anzeige durch das Bundesverwaltungsamt.
§ 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
(1) Wird die Ersatzdokumentation in elektronischer Form geführt, so müssen die gespeicherten Datensätze die nach § 19 Absatz 2 geforderten Angaben enthalten. Die Datensätze sind unverzüglich zu speichern; sie sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Die gespeicherten Datensätze sind nach Ablauf eines jeden Monats in Klarschrift auszudrucken. Der Ausdruck hat so zu erfolgen, dass die Angaben im Ausdruck den Angaben der Ersatzdokumentation in Karteiform nach § 19 Absatz 2 entsprechen. Der Name des Überlassers, des Erwerbers und die Erwerbsberechtigung können auch in verschlüsselter Form ausgedruckt werden. In diesem Fall ist dem Ausdruck ein Verzeichnis beizugeben, das eine unmittelbare Entschlüsselung der bezeichneten Daten ermöglicht. Die Bestände sind auf den nächsten Monat vorzutragen.
(3) Der Ausdruck der nach dem letzten Monatsabschluss gespeicherten Datensätze ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auch in deren Diensträumen oder den Beauftragten der Behörde auch während des laufenden Monats jederzeit vorzulegen.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 2 Satz 1 und 5 zulassen, wenn der Gesamtbestand an Waffen zu Beginn eines jeden Jahres und die Zu- und Abgänge monatlich in Klarschrift ausgedruckt werden und sichergestellt ist, dass die während des Jahres gespeicherten Daten auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit in Klarschrift ausgedruckt werden können.
3.5 Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die vom Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ erhobenen personenbezogenen Daten werden
• Bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist/Verjährungsfrist (8, respektive 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen entsprechend §147 Absatz 3 AO in Verbindung mit § 147 Absatz 2 AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass 1. Sie zu einer längeren Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt haben oder 2. die personenbezogenen Daten Teil der „Ersatzdokumentation“ entsprechend Abschnitt 6 Unterabschnitt 2 § 17-20 AWaffV sind. Diese werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist/Verjährungsfrist von 10 Jahren gespeichert und danach entsprechend Abschnitt 6 Unterabschnitt 2 § 17a Absatz 2 AWaffV der zuständigen Behörde übergeben.
3.6 Quelle der Daten
Gesetz dem Fall, dass Sie sich nicht direkt an uns gewendet haben, haben wir Ihre Daten bei der eGun GmbH, Geschäftsführer A. Becker, Brucknerstraße 19, 64291 Darmstadt, E-Mail: info@egun.de erhoben, dem Auktionsportal, über das wir unsere Waren feilbieten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei der eGun GmbH ein Konto eingerichtet und einen Artikel von uns ersteigert haben.
3.7 Empfänger personenbezogener Daten außerhalb des Unternehmens
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
• die jeweils für Sie zuständige Polizeibehörde, im Fall des Kaufs von erwerbsscheinpflichtigen Artikeln
• die für uns zuständige Polizeibehörde [Polizeipräsidium Hagen, Sachgebiet 11, Waffenrechtsstelle, Funckestraße 41, 58097 Hagen, Telefon: +49 (0)2331-9861129], im Fall, dass die personenbezogenen Daten Teil der „Ersatzdokumentation“ sind
• ein für den Export zuständiges Unternehmen (Krico GmbH & Co. KG, Hinterer Fuchsberg 7, D-92318 Neumarkt i.d.OPf., Tel.: +49 (0)9181-5095820, Fax: +49 (0)9181-5095829, E-Mail: info@krico.eu oder Waffen-Bock U.G., Geschäftsführerin: Inna Bock, Zweibrücker Str. 101, 66953 Pirmasens, Tel.: +49 (0)6331-5082255, Fax: 06331-5082545, E-Mail: info@waffenankauf-bock.de), im Fall des gewünschten Exports in EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
3.8 Pflicht zur Bereitstellung
Die Bereitstellung sämtlicher personenbezogenen Daten ist sowohl gesetzlich als auch vertraglich vorgeschrieben und für den Vertragsabschluss unbedingt erforderlich. Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Falls Sie der Bereitstellung nicht nachkommen, kann eine Bestellung nicht aufgenommen werden und wir müssen den Abschluss des Vertrages ablehnen. Die gegebenenfalls dadurch entstandenen Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
3.9 Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in einen Drittstaat
Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
3.10 Automatisierte Entscheidungsfindung/Profiling
Es finden durch das Unternehmen „3W-Waffenhandel Christian Wagner“ keine automatisierten Entscheidungsfindungen nach Art. 22 DS-GVO oder andere Profiling-Maßnahmen nach Art. 4 DS-GVO statt.
3.11 Betroffenenrechte
3.11. 1 Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO)
Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
3.11. 2 Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind.
3.11. 3 Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
3.11. 4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Falls Sie von diesen Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
3.11. 5 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde in NRW ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
3.11. 6 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht (Einwilligung), haben Sie ferner das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
3.11. 7 Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an 3W-Waffenhandel@gmx.de.