Auf diesen Teil hätte ich gerne verzichtet, denn ich wünsche mir für diesen Auktions-Artikel einen ehrlichen Käufer. Verstehen Sie dies bitte nicht als Drohung sondern nur zur Klärung des Sachverhaltes. Es handelt sich hier um eine Privat-Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren dies! Ps: Jeglicher Garantieanspruch ist ausgeschlossen, gegen Spaßbieter werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Für EWB-pflichtige Artikel, erwarte ich vom Käufer (ohne weitere Aufforderung) einen Nachweis der EWB per Mail oder per Brief. Ebenso brauche ich die Telefonnummer seines Sachbearbeiters der Genehmigungsbehörde, damit ich die Daten überprüfen kann.