Dies ist ein privater Verkauf eines gebrauchten Gegenstandes. Die Ware wird daher so wie sie  ist verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf Gewährleistungsansprüche aller Art sowie auf Ihr Rückgaberecht zu verzichten. Ein durch erfolgreiche Ersteigerung zustande gekommener Kaufvertrag kann auch nicht wieder rückgängig gemacht werden.