Unsere Verkaufsbedingungen und Kontoangaben finden Sie nochmals unter myEgun. Rechts in Farbe neben dem Accountname.

Bitte informieren sie sich dort.

Hier verkaufen ich PRIVAT Munition aus meiner Privatsammlung.

Deswegen gilt hier §12 Abs.2 Beschussgesetz NICHT.

D.h., das beim NICHT GEWERBLICHEN VERKAUF von MUNITION die für Sammlungszwecke bestimmt ist,  NICHT unbedingt ein CIP-Zeichen vorhanden sein muss. Näheres dazu siehe im Beschussgesetz und den entspr. Kommentaren.

Kartuschenmunition (Platz) von Schreckschusswaffen in den Kalibern die in der Anlage zum BeschG für frei verkäufliche Waffen genannt sind (6mm Platz/22 Platz/.315/.320/8mm/9mm PAK, 9x17R, .35 und 45ME) sind FREI verkäuflich, solange Ihre Gasdruckwerte innerhalb der CIP-Tabelle liegen. Da die CIP den Maximalgasdruck und den Gebrauchsgasdruck festlegt, sind sämtliche auf dem Markt erhältlichen Patronen dieser Gattung FREI erwerbbar, also auch Spezialpatronen wie Tiertötungspatronen und auch Beschusspatronen für SRS-Waffen, da die Maximaldrücke für diese Patronen (auch der Platzpatronen-Beschusspatronen und der Tiertötungspatronen z.B.die 9x17R für Kerner und andere Apparate) alle innerhalb der Maßtafeln liegen. Das ist auch logisch, da das BA ja nicht möchte das ihnen die Prüfwaffen per se um die Ohren fliegen. Sie sind alle so ausgelegt, das sie den Maximaldruck aushalten. Allerdings sind für den Dauergebrauch nur die Patronen mit dem Gebrauchsgasdruck zu verwenden. Deswegen sind Sonderpatronen mit den Warnmerkmalen, nur für Beschusszwecke  oder aber für Schlachtapparate gekennzeichnet und dürfen nur für diese Verwendungs-Zwecke benutzt werden. Das Sammeln ist hiervon nicht berührt...

 

Die Regel des §12 Abs.2 BeschG  GILT ALLERDINGS NICHT FÜR WAFFEN/Sammlerwaffen.

DIE MÜSSEN IMMER EIN GÜLTIGES BESCHUSSZEICHEN TRAGEN (auch bei Privatverkäufern) : UND DAVON GIBT ES TROTZ WEIT VERBREITETER FEHLMEINUNG -KEINE- AUSNAHME. Der Schriftverkehr des BMI kann evtl. Zweiflern gerne überlassen werden. Anstelle des Beschusszeichens kann ein Zeugnis des Beschussamtes über den nicht erfolgten Beschuss (da Sammlerwaffe) verwendet werden. Mit der Waffe darf dann allerdings auch nicht geschossen werden. Siehe insofern die allg. Waffenverwaltungsvorschriften....."will ein Sammler mit seiner Waffe auch schiessen, hat er sie vorher dem gesetzlichen Beschuss zu unterziehen"....