Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen des

 

MHL-Waffenhandel Lang

Inhaber: Klaus Lang

Bächlestr. 38

76706 Dettenheim

Telefonnummer: 0721/689627

E-Mail: Waffenhandel-Lang@web.de

Steuer-Nr.:28/35116/02101

Ust-IdNR.: DE197515383

 

§ 1           Allgemeines, Kundenkreis, Sprache, zuständige Behörde

 

(1)           Klaus Lang betreibt unter der Geschäftsbezeichnung MHL-Waffenhandel Lang ein Einzelunternehmen. Verträge kommen insoweit zwischen dem Kunden und dem Einzelunternehmen zustande. Aus Verträgen werden sowohl der Kunde als auch das Einzelunternehmen berechtigt und verpflichtet. Alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen aufgrund von Bestellungen des Kunden bei dem Einzelunternehmen (nachfolgend MHL-Waffenhandel Lang), Bächlestr. 38, 76706 Dettenheim unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2)           Das Produktangebot der MHL-Waffenhandel Lang unter www.eGun.de richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmen. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) und ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

 

(3)           Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der MHL-Waffenhandel Lang ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

(4)           Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

 

(5)           Klaus Lang als Inhaber des Einzelunternehmens MHL-Waffenhandel Lang verfügt über eine Erlaubnis für den Handel mit Waffen und Munition, erteilt durch die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe, Fachbereich IV, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe.

 

§ 2           Zustandekommen des Vertrages, Fernabsatzvertrag

 

(1)           Nutzer die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter, der MHL-Waffenhandel Lang, bestimmt beim Einstellvorgang eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt. Am Ende der Auktionslaufzeit besteht zwischen dem Anbieter, dem MHL-Waffenhandel Lang, und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Angebote auf der eGun-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" (Festpreis) anzubieten. Diese Angebote können von dem Kunden unmittelbar zu dem angegebenen Preis erworben werden. Durch die Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit der Einstellung des Angebots unter der Option „Sofort-Kaufen“ gibt der Anbieter, der MHL-Waffenhandel Lang, ein verbindliches Angebot zum Kauf dieses Artikels ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall zustande, sobald ein Kunde die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, ordnungsgemäß bei eGun angemeldet ist und die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt. Dieser Kauf ist unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit.

 

(2)           Bei einem mit dem MHL-Waffenhandel Lang über die Website eGun geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b Absatz 1 BGB. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem Verbraucher (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Tele- und Mediendienste.

 

§ 3           Kundeninformation

 

(1)           Der Vertragstext wird vom MHL-Waffenhandel Lang nach Vertragsschluss zur Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrages gespeichert. Nach Beendigung der Auktion bzw. nach Kaufvertragsschluss beim „Sofort-Kauf“ erhält der Kunde automatisch eine E-Mail von eGun mit Informationen zum Kaufvertrag und mit Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche kann der Kunde unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.

 

(2)           Die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung. Enthält diese keine besonderen Angaben, so ist die Gültigkeitsdauer hinsichtlich des Preises auf die Laufzeit des jeweiligen Angebots beschränkt.

 

(3)           Für die Nutzung der Internetseiten sowie der E-Mail-Adresse des MHL-Waffenhandel Lang stellt Ihnen der MHL-Waffenhandel Lang keine Kosten in Rechnung. Bei Nutzung der Telefonnummer des MHL-Waffenhandel Lang fallen die gewöhnlichen Telefongebühren an.

 

§ 4           Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher im Sinne des § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt:

 

 

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

MHL-Waffenhandel Lang

Inhaber: Klaus Lang

Bächlestr. 38

76706 Dettenheim

E-Mail: Waffenhandel-Lang@web.de

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

§ 5           Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs

 

Steht dem Kunden als Verbraucher (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ein Widerrufsrecht zu, so hat er im Falle des Widerrufs seiner Vertragserklärung die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

 

§ 6           Zahlung und Lieferung

 

(1)           Alle Preise schließen, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Soweit Kosten für die Versendung anfallen, sind diese auf der Angebotsseite ausgewiesen und vom Kunden zu tragen. Bei einer Bestellung aus dem Ausland und/oder einer Versendung in das Ausland können weitere Kosten, insbesondere Steuern und/oder Zölle anfallen, die der Kunde zu tragen hat.

 

(2)           Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert der MHL-Waffenhandel Lang nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt wird). Die Bankverbindungsdaten der MHL-Waffenhandel Lang werden im Rahmen der Vertragsabwicklung mitgeteilt.

 

(3)           Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von drei Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

 

(4)           Gewonnene Auktionen sind im Falle der Vorkasse innerhalb von sieben Werktagen nach Beendigung der Auktion, im Falle des „Sofort-Kaufs“ innerhalb von sieben Werktagen nach Kaufvertragsschluss (siehe § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zur Zahlung fällig.

 

§ 7 Versendung der Ware

 

(1)           Die Lieferung der Ware erfolgt zuzüglich der aktuellen, in den jeweiligen Auktionen und Sofortkaufangeboten angegebenen Versandkosten.

 

(2)           Die Ware wird spätestens am fünften Werktag versandt. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist beginnt jeweils, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag der Beendigung der Auktion bzw. beim „Sofort-Kauf“ am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages (siehe § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

 

(3)           Im Falle des Kaufs erlaubnispflichtiger Waffen und Munition gilt Folgendes: Die Ware wird innerhalb von acht Tagen versandt. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist beginnt am Tag des Eingangs / der Vorlage der unter § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Erwerbsberechtigung im Original oder in Kopie. Der MHL-Waffenhandel Lang wird nach Eingang / Vorlage der unter § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Erwerbsberechtigung umgehend die Gültigkeit dieser Erwerbsberechtigung prüfen. Hierzu hält der MHL-Waffenhandel Lang Rücksprache bei der zuständigen Behörde. Die Ware wird nicht versandt, wenn keine oder keine gültige Erwerbsberechtigung vorgelegt wird.

 

(4)           Im Falle des Kaufs ausnahmegenehmigungspfichtiger Waffen gilt Folgendes: Die Ware wird innerhalb von acht Tagen versandt. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist beginnt am Tag des Eingangs / der Vorlage der unter § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Ausnahmegenehmigung im Original oder in Kopie. Der MHL-Waffenhandel Lang wird nach Eingang / Vorlage der Ausnahmegenehmigung umgehend die Gültigkeit dieser Ausnahmegenehmigung prüfen. Hierzu hält der MHL-Waffenhandel Lang Rücksprache mit der zuständigen Behörde. Die Ware wird nicht versandt, wenn keine oder keine gültige Ausnahmegenehmigung vorgelegt wird.

 

(5)           Im Falle des Kaufs nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition gilt Folgendes: Die Ware wird innerhalb von acht Tagen versandt. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist beginnt am Tag des Eingangs / der Vorlage der unter § 9 Abs. 2 b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten gültigen amtlichen Bestätigung. Die Ware wird nicht versandt, wenn keine oder kein gültige amtliche Bestätigung vorgelegt wird.

 

§ 8 Versand, Versicherung und Gefahrübergang

 

(1)           Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der MHL-Waffenhandel Lang die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

 

(2)           Der MHL-Waffenhandel Lang schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

(3)           Ist der Kunde Verbraucher (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

 

(4)           Der MHL-Waffenhandel Lang wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten versichern und wird hierbei beim Versand von Munition auf die nach § 34 Abs. 1 WaffG vorgeschriebene geschlossene Verpackung achten.

 

(5)           Waffen und Munition werden getrennt verschickt. Sendungen mit erwerbsscheinpflichtigen Waffen oder Munition werden nur mit Spezialversendern verschickt, welche die eigenhändige/persönliche Übergabe garantieren. Lieferungen an Privatpersonen werden nur an den berechtigten Empfänger ausgehändigt. Bei Übergabe erfolgt die Identitätsprüfung. Der Kunde hält die entsprechenden Dokumente bereit.

 

§ 9           Gesetzliche Bestimmungen, Hinweis nach § 35 Waffengesetz (WaffG) beim Kauf und Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition

 

(1)           Der Verkauf von Waffen und Munition erfolgt ausschließlich unter Beachtung und Einhaltung des Waffengesetzes sowie den Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz.

 

(2)           Der MHL-Waffenhandel Lang weist auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung nach § 35 Waffengesetz wie folgt hin:

 

(a)   bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:

                Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,

  1. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger

Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr,

  1. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.

 

Der Name des Erwerbers, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke sind dem MHL-Waffenhandel Lang bekannt zu geben.

 

(3)           Dürfen Schusswaffen nur mit einer Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit einer Erlaubnis geschossen werden, weist der MHL-Waffenhandel Lang darauf hin, dass der Kunde (Erwerber) einen Waffenschein oder eine Schießerlaubnis benötigt. Das Schießen außerhalb genehmigter Schießanlagen ist nur mit einer Schießerlaubnis gestattet. Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen benötigt der Kunde einen kleinen Waffenschein. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen des Waffengesetzes sowie der Verordnung und Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz zu beachten und einzuhalten.

 

(4)           Der MHL-Waffenhandel Lang hat als Verkäufer erwerbsberechtigungspflichtiger Artikel sicherzustellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen.

 

(5)           Der Kunde (Erwerber) hat dem MHL-Waffenhandel Lang nach Beendigung der Auktion bzw. nach Kaufvertragsschluss beim „Sofort-Kauf“ im Falle des Kaufs erlaubnispflichtiger Waffen und/oder Munition die entsprechende Erwerbsberechtigung; beim Kauf verbotener Waffen eine Ausnahmegenehmigung und beim Kauf erwerbsscheinfreier Artikel eine amtliche Bestätigung mit dem Inhalt, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat, vorzulegen (per E-Mail oder per Post). Hierzu fordert eGun den Kunden (Erwerber) per E-Mail nach Beendigung der Auktion bzw. nach Kaufvertragsschluss beim „Sofort-Kauf“ auf. Nach Vorlage der Erwerbsberechtigung bzw. der Ausnahmegenehmigung oder amtlichen Genehmigung durch den Kunden (Erwerber) und erfolgreicher Überprüfung der Gültigkeit der vorgelegten Dokumente bringt der MHL-Waffenhandel Lang die Ware zum Versand, siehe § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erlaubnispflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert, wenn nachstehende gültige Dokumente dem MHL-Waffenhandel Lang vorgelegt werden:

 

 

Verbotene Waffen werden nur nach Vorlage einer gültigen Ausnahmegenehmigung im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie geliefert.

 

Erwerbsscheinfreie Waffen und Munition werden nur nach Vorlage einer gültigen amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert.

 

§ 10         Eigentumsvorbehalt

 

(1)           Die vom MHL-Waffenhandel Lang gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) im Eigentum des Anbieters.

 

(2)           Für Unternehmer im Sinne des § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt weiter: Der Kunde ist berechtigt, die vom MHL-Waffenhandel Lang gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an den MHL-Waffenhandel Lang zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlages von 5% an den MHL-Waffenhandel Lang ab. Der MHL-Waffenhandel Lang ermächtigt den Kunden hiermit, die so abgetretene Forderung im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei der MHL-Waffenhandel Lang diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen kann.

 

 

§ 11         Gewährleistung

                            

(1)           Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem MHL-Waffenhandel Lang gilt die Regelung in § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2)           Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von dem MHL-Waffenhandel Lang zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, kann der MHL-Waffenhandel Lang zwischen der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Der MHL-Waffenhandel Lang kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

 

(3)           Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bei neuhergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Sache, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Gegenüber Unternehmern (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

 

(4)           Gegenüber Unternehmern (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist von der Verkürzung der Verjährungsfristen ausgenommen der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

 

(5)           Nur gegenüber Unternehmen (siehe § 1 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel dem MHL-Waffenhandel Lang nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

 

(6)           Eine Garantie wird vom MHL-Waffenhandel Lang nicht erklärt.

 

§ 12         Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

 

(1)           Die Haftung des MHL-Waffenhandel Lang auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 12 eingeschränkt.

 

(2)           Der MHL-Waffenhandel Lang haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des MHL-Waffenhandel Lang. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

(3)           Soweit der MHL-Waffenhandel Lang gemäß § 12 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der MHL-Waffenhandel Lang bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorhersehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

 

(4)           Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des MHL-Waffenhandel Lang.

 

(5)           Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für die Haftung des MHL-Waffenhandel Lang wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(6)           Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

 

§ 13         Aufrechnung

 

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

§ 14         Rechtsfall und Gerichtsstand

 

(1)           Der zwischen dem MHL-Waffenhandel Lang und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

 

(2)           Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Karlsruhe für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann der MHL-Waffenhandel Lang oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

 

§ 15         Datenschutz

 

(1)           Der MHL-Waffenhandel Lang ist berechtigt, die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden persönlichen Daten (wie z.B. Vor- und Zuname, Alter, Anschrift) im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange der MHL-Waffenhandel Lang zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

 

(2)           Der MHL-Waffenhandel Lang wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit der MHL-Waffenhandel Lang gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.

 

(3)           Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als die diesem § 15 (1) genannten Zwecke ist dem MHL-Waffenhandel Lang nicht gestattet.

 

(4)           Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogener Daten nicht einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der MHL-Waffenhandel Lang auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die der MHL-Waffenhandel Lang über Sie gespeichert hat. Sie haben das Recht, unentgeltlich Auskunft zu verlangen über die Herkunft der Daten, über den Empfänger und die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden sowie über den Zweck der Speicherung. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: MHL-Waffenhandel Lang, Klaus Lang, Bächlestr. 38, 76706 Dettenheim, Telefonnummer: 0721/689627, E-Mail: Waffenhandel-Lang@web.de

(5)        Auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird verwiesen.

 

§ 16         Online-Streitbeilegung          

 

Die EU-Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Den Link ist

 

§ 17        Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.