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danach behalte ich mir anderweitigen Verkauf vor und es besteht kein Anspruch mehr auf Auslieferung der Ware – eventuell später eingehende Bezahlung wird natürlich zurückerstattet.
Sollte der Kaufgegenstand ein militärischer Gegenstand aus der Zeit 1933-45 sein, ist grundsätzlich folgendes zu beachten: Der Käufer erklärt ausdrücklich bei Gebotsabgabe seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der $ 86 und 86a StGB. Demnach dürfen zeitgeschichtliche und militärische Gegenstände aus der Zeit 1933 – 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder uniformkundlichen und militärhistorischen Forschung erworben und genutzt werden. Dies gilt ebenso bei der Weitergabe dieser Gegenstände. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Gebotes, das Stück ausschließlich in dieser Weise zu gebrauchen.