EWB- pflichtige Artikel werden erst nach Eintreffen einer beglaubigter Kopie der WBK abgeschickt. Ein einfacher Scan der WBK oder des Jagdscheins sowie die Telefonnummer des Sachbearbeiters der zuständigen Behörde, für eventuelle Abfragen des Bedürfnissnachweise, wird ebenso akzeptiert. Sollte die Behörde keine Aussage treffen, wird die beglaubigte Kopie, nicht älter als 4 Wochen, eingefordert. Im Normalfall ist dies aber nicht der Fall. Viel Spaß beim Bieten!