Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Auf Grund des neuen EU-Rechtes für gebrauchte Güter erklärt der Bieter, mit Abgabe seines Gebotes, dass er: mit der Abgabe eines Gebotes sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf die gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung völlig zu verzichten, denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis für den privaten Verkäufer. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, bitte ich von einem Gebot abzusehen. Ich bin stets bemüht gute Waren anzubieten (siehe Bewertungen) und zeige bekannte Mängel auf, jedoch sind es nun einmal gebrauchte Artikel und keine Neuware. Unversicherter Versand geht auf das Risiko des Käufers.