Es handelt sich hierbei um eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietendste auch Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB ist und kein Rücktrittsrecht genießt. Siehe dazu Urteile OLG Hamm Az.: 2U58-00 und BGH Az.: VIII Z R 13/01. Nachverhandlungen und Preisreduzierungen sind ausgeschlossen Der Markenname ist geschützt und wird nur verwendet, weil er Bestandteil des Angebots ist Aus juristischen Gründen weise ich darauf hin, dass alle Auktionen, ob Neu- oder Gebrauchtwaren, Privatverkäufe unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung sind. Ich versichere, dass sich die Auktionsgegenstände zum Zeitpunkt des Versands in dem in der Artikelbeschreibung aufgeführten Zustand befinden Sollten mir grobe Sachmängel bekannt sein, sind sie im Auktionstext erwähnt und beschrieben Mit der Gebotsabgabe erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie und den Umtausch oder Rückname bei meinen Auktionsgegenständen zu verzichten Eine Ausnahme bilden eventuelle Herstellergarantien, insofern sie in der Beschreibung angegeben und übertragbar sind!