Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

Der Käufer kauft die Waffe wie beschrieben und abgebildet sowie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Er hat den Erwerb innerhalb einer Frist von zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.