Jagdreisen Brandenburg

Björn Gürgens

(Revierjäger, Forstwirt, B. Sc. Forstwirtschaft)

Rheinsberger Straße 18B
16827 Alt Ruppin

Schön, dass Sie sich entschieden haben, in unseren Revieren zu jagen und gemeinsam mit uns der Jagd nachzugehen. Auch wenn wir ein Dienstleister in der jagdlichen Branche sind, wollen wir waidgerecht und fachmännisch jagen.
 
Wir bitten Sie deshalb, die AGB genau durchzulesen:
 
1.) Die Verwendung bleifreier Büchsenmunition ist Pflicht. Flache Schüsse und Schüsse ohne gewachsenen Boden als natürlichen Kugelfang sind verboten. Der Schuss auf eine Distanz von mehr als 200 Metern ist nicht gestattet.
 
2.) Wild, welches nicht genau angesprochen werden kann, darf nicht beschossen werden. Gleiches gilt für führende und leitende Stücke sowie Leittierkälber. Ebenso ist der Schuss auf Wild, welches nicht der Freigabe entspricht, untersagt. Wild muss grundsätzlich so beschossen werden, dass kein anderes Stück gefährdet wird und das Geschoss den Kammerbereich nicht verlässt.
 
3.) Dem Jagdgast obliegt eine Hegepflicht. Sichtbar krankes und stark abgekommenes Wild sowie verwaistes Jungwild ist vorrangig zu erlegen, auch wenn das Ansitzziel damit gefährdet wird. Bei der Erlegung eines kranken, mehrjährigen Trophäenträgers, kann auf die Trophäe verzichtet werden. Ein Abschussentgelt wird dann nicht berechnet.
 
4.) Jeder ungeklärte Anschuss wird mit dem reviereigenen Jagdhund oder dem bestätigten Schweißhund kontrolliert.
 
  • Stück angeschweißt: 150,- € für bestätigten Schweißhundeführer + ½ Abschussentgelt ab AK2
  • Fehlabschuss: 500,- € + kompl. Abschussentgelt bei Trophäenträgern ab AK2 zzgl. Einbehalt der Trophäe
  • Beschlagenes Stück: 3.000,- € (gilt nicht für Schwarzwild)
  • Führendes Stück: 5000,- €
 
5.) Es gilt ein Nachtjagdverbot auf alles Schalenwild.
 
6.) Der Jagdreiseveranstalter legt die Ansitzzeiten nach Absprache mit den Jagdgästen fest. Diese Zeiten sind einzuhalten.
 
7.) Die Firma Jagdreisen Brandenburg verspricht Ihnen eine organisierte Jagd auf den Flächen des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Dabei setzen wir auf ein angenehmes Klima zu unseren Kunden. Dennoch ist Wild herrenlos und eigensinnig. Ein jagdlicher Erfolg kann daher nicht garantiert werden.
 
8.) Der Konsum von Alkohol und Rauschgift vor und während der Jagd ist strengstens untersagt.
 
9.) Es gilt die VSG 4.4 Jagd.
 
10.) Forstliche Arbeiten haben Vorrang vor der Jagdausübung und dürfen keinesfalls behindert werden. Das Betreten von Holzeinschlagsflächen ist strengstens untersagt. Unvorhergesehene Arbeiten während der Ansitzzeit, wie beispielsweise das Anfahren von Maschinen, führen nicht zur Preisminderung.
 
11.) Bei Zuwiderhandlungen kann der Jagdreiseveranstalter die weitere Begleitung eines Jagdgastes ablehnen. Eine Rückerstattung angefallener Kosten bleibt dabei aus.
 
12.) Eine kostenlose Stornierung Ihres Jagdurlaubes ist bis dreißig Tage vor Antritt zur Jagd möglich. Andernfalls müssen wir zum Ausgleich des Verlustes 75% des ursprünglichen Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Das Entsenden eines Ersatzjägers zur kostenfreien Stornierung ist möglich.
 
13.) Mit der Buchung einer Jagdreise akzeptieren Sie automatisch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen, welche die AGB betreffen, verpflichtet sich der Jagdreiseveranstalter, die Gäste schnellstmöglich über diese zu informieren.
 
14.) Alle jagende Teilnehmer müssen über eine zum Zeitpunkt der Jagd in der Bundesrepublik Deutschland gültige Jagderlaubnis verfügen. Diese wird vor Beginn der Jagd kontrolliert. Zudem muss jeder Jäger einen aktuellen Schießnachweis (nicht älter als 14 Monate) vor Beginn der Jagd nachweisen können.
 
15.) Die ausgewiesenen Basiskosten sind bei Buchung der jeweiligen Jagdreise fällig. Abschussentgelte werden anschließend durch Jagdreisen Brandenburg in Rechnung gestellt. Im Falle, dass eine Jagdreise für mehrere Jagdgäste gebucht wird, verpflichtet sich die buchende Person, die anderen Gäste über alle Modalitäten der Jagd und der Zahlungen zu unterrichten. Im Zweifel steht die buchende Person für die Zahlungsverpflichtung ein.
 
Die Abschussentgelte betragen:
 
  • Rothirsch Altersklasse II (2. – 4. Kopf): 179 €
  • Rothirsch Altersklasse III und IV (5. Kopf und älter): 2999€
  • Damhirsch Altersklasse II (Knieper, 2. Kopf): 96 €
  • Damhirsch Altersklasse III und IV (3. Kopf und älter): 999 €
Für alles andere Schalenwild wird kein Abschussentgelt erhoben.
 
Wir begrüßen Sie herzlich in unseren Revieren und freuen uns auf schöne Jagdtage mit viel Anblick und guter Strecke! Waidmannsheil!