Bei Kommisionsware ( als solche gekennzeichnet ) keine Gewährleistung/Rücknahme. Auslandsbieter fragen bitte vorher nach den Versandkosten !

AGB

§1
Der Handel mit erlaubnispflichtigen Gegenständen und Waffen erfolgt ausschließlich auf Grundlage des aktuell geltenden Waffenrechts.
Verträge, insbesondere Kaufverträge in Internetauktionshäuser, werden nur rechtskräftig, wenn der Käufer (Ersteigerer), über eine gültige Erwerbsberechtigung verfügt.
Heitec-4u behält sich Schadensersatzanforderungen aufgrund nichtberechtigter Ersteigerungen von erlaubnispflichtigen Gegenständen und Waffen vor.
Das Fehlen des Hinweises auf den Besitz einer gültigen Erwerbsberechtigung als Voraussetzung für den Erwerb, begründet keinen Rechtsanspruch auf die Erfüllung des Vertrages, sowie irgendwelcher Schadensersatzansprüche seitens des Käufers (Ersteigeres) gegenüber Heitec-4u.

§2 Vertragsinhalt (bei Kauf durch Auktionen gelten die Bestimmungen der MyEgun-Seite)
1. Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und per Internet abgegeben werden. Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich durch HEITEC-4U bestätigt wird, gilt der Versand der Ware als Auftragsannahme. Nach Auftragsbearbeitung ist eine Stornierung des Auftrags nur im Sinne des § 8 „Umtausch“ möglich.
2. Warenverzeichnis und Preise im HEITEC-4U-Katalog sind freibleibend. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preise von HEITEC-4U. (Sollte die Lieferung ohne Verschulden von HEITEC-4U später als vier Monate nach Bestellung erfolgen, gelten die Preise des Lieferzeitpunktes). Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

§3 Lieferung (bei Kauf durch Auktionen gelten die Bestimmungen der MyEgun-Seite)
1. Die Lieferung der Ware erfolgt vom Sitz von HEITEC-4U Teillieferungen können geliefert und berechnet werden. Für die Berechnung der Versandkosten sind jedoch der Gesamtwert und das Gesamtgewicht der Bestellung maßgeblich.
2. Versandkosten, Verpackung und Versicherung werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt, bei Aufträgen unter € 25,– wird eine Servicepauschale von € 4,– berechnet, bei Gerätelieferungen werden pauschal € 13,– berechnet.
3. Bei Transportschäden gelten die Bedingungen auf der vorgehenden Seite.
4. Wenn durch Verschulden des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht HEITEC-4U wahlweise das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder das Entgelt zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Lieferungen durch eine Spedition werden bis hinter die erste geschlossene Tür des Gebäudes gebracht, wenn die Möglichkeit einer Palettenanlieferung besteht, ansonsten wird die Ware bis zur Bordsteinkante geliefert. Lieferungen unterliegen „Allgemein. Deutschen Spediteurbedingungen“ ADSp.

§4 Verlängerung der Lieferzeit
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird eine Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert.
2. Im Falle des Abs. 1 ist die Gegenseite zum Rücktritt berechtigt, falls dies mindestens zwei Wochen im Voraus durch Einschreiben oder Telefax angekündigt wurde.
3. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

§5 Zahlung (bei Kauf durch Auktionen gelten die Bestimmungen der MyEgun-Seite)
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.
2. Als Zahlungsziel gelten 8 Tage ab Lieferung

§6 Zahlungsverzug
1. Als Verzugszinsen werden 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskont Überleitungsgesetz bzw. über dem vom Gesetzgeber als nachfolgende Bezugsgröße festgelegtem Zinssatz berechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist HEITEC-4U zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet bzw. kann Vorauskasse verlangen.
2. Bei Verzug eines Rechnungsbetrages werden alle anderen Rechnungsbeträge sofort fällig.
3. Für Mahnungen berechnet HEITEC-4U jeweils die folgenden Gebühren: für die 1. Mahnung: € 2,–, für die 2. Mahnung: € 6,– und für die 3. Mahnung: € 8,–.

§7 Aufrechnung/Gutschrift
1. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Zurückbehalten fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig, dies gilt nicht bei Zahlungseinstellung von HEITEC-4U.
2. Gutschriften werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und können anschließend verrechnet werden.

§8 Mängelrüge (bei Kauf durch Auktionen gelten die Bestimmungen der MyEgun-Seite)
Vor jeder Rücksendung muss unser Service-Center informiert werden 0631- 31090138
1. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen. Sie sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an HEITEC-4U zu melden.
2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Farblich Abweichungen sowie oberflächliche Unregelmäßigkeiten sind bei Naturprodukten Material (z.B. Leder, Holz, usw.) bedingt und stellen keine Mängel dar.
3. Bei berechtigten Beanstandungen steht HEITEC-4U das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 4 Wochen nach Rückempfang der Ware zu. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Umtausch
1. HEITEC-4U unterliegt nicht dem Fernabgabegesetz, welches ausschließlich für Business to Consumer Versandhandel gilt.
2. Geräte werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung umgetauscht. Bei nicht vereinbarter Rücksendung von Geräten beträgt die Bearbeitungsgebühr 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 15,–. Geräte, die in Gebrauch genommen wurden oder deren Verpackung versehrt ist, sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Die Rücksendekosten trägt in jedem Fall der Kunde. HEITEC-4U berechnet die Bearbeitung nur zu Selbstkosten.
6. Sonderbestellungen und -anfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

§10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von HEITEC-4U.
2. Zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügung über die Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehungen erfolgt und solange der Kunde gegenüber HEITEC-4U nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so steht HEITEC-4U an der neuen Ware ein Miteigentumsrecht zu und zwar im Verhältnis vom Wert der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände, mindestens jedoch in Forderungshöhe. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an HEITEC-4U ab. HEITEC-4U ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen von HEITEC-4U ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der zugunsten von HEITEC-4U erfolgten Abtretung zu unterrichten und HEITEC-4U die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und HEITEC-4U unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Übersteigt der Wert der HEITEC-4U vorbehaltenen Sicherheiten den Betrag der offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, so wird HEITEC-4U nach Wahl voll bezahlte Ware aus dem Eigentumsvorbehalt freigeben.

§11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Sitz von HEITEC-4U.

§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist der Sitz von HEITEC-4U. Diese Klausel gilt nur für Kunden, die Voll¬kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Vertragspartner sind.

§13 Auslandsgeschäfte
Heitec-4u handelt nur im Geltungsbreich des deutschen Waffenrechts.
§14 Wirksamkeit der Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Änderungen und Irrtum vorbehalten

Die Europäische Kommision stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter / bereit.

heitec-4u ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungstelle teilzunehmen .