WICHTIGER HINWEIS: Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass auf meine von Privat an Privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe besteht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf nach dem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Ich verkaufe hiermit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des §3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Bieter, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Das Risiko für nicht versicherte Lieferungen trägt ausschließlich der Käufer - wer damit nicht einverstanden ist, einfach nicht bieten. Danke