1) Waffengesetz: Soweit es sich um Waren handelt, deren Verkauf nach dem Waffengesetz genehmigungspflichtig ist, erfolgen entsprechende Lieferungen nur, nachdem die erforderliche Erwerbsberechtigung in geeigneter Form per Email oder auf dem Postweg als beglaubigte Kopie oder im Original vorgelegt worden ist. 2) Vertragsgegenstand: Alle von mir angebotenen neuen oder gebrauchten Waren werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert. Die fotografierten Waren zeigen immer die zum Verkauf oder zur Versteigerung stehenden Originale.Lieferung: Die Lieferung erfolgt in der Regel spätestens 3 Werktage nach Zahlungseingang. Bei höherer Gewalt wie Streik, Krieg oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen die ich nicht zu vertreten habe bin ich von der 3 Tagefrist entbunden. 5) Zahlung: Nach gewonnenen Auktionen oder Sofortkäufen erwarte ich einen Zahlungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen. 6) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche ersteigerte oder gekaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. 7) Es ist ein Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe eines Gebot einverstanden, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung und ohne Rücknahme erfolgt und Irrtümer dem Verkäufer vorbehalten sind und nicht zur Rücknahme verpflichten. (Quelle: )