Hinweise zur Gewährleistung:

„Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist

bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadenersatzansprüche aus Gewährleitung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf eine fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weitern gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleitungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüche aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf eine grobe fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen