Wichtiger Hinweis: Folgende Zeilen war ich so frei zu kopieren (und kann es nur jedem Privatverkäufer empfehlen), denn aufgrund des neuen EU-Rechts halte auch ich es für durchaus sinnvoll dies zu erwähnen: Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie (bzw. Gewährleistung) bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie (bzw. Gewährleistung) bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis! Die Ware wird verkauft wie beschrieben und besichtigt. Abweichungen von Technischen Daten sowie Irrtümer in der Artikelbeschreibung bleiben vorbehalten. Spätere Sachmängelansprüche des Artikels oder Lieferumfangs können nicht geltend gemacht werden.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Zwischenverkauf vorbehalten.