von 'waffen_friedl'IMPRESSUM Verantwortlich für den Inhalt gemäß Paragraph 10 Absatz 3MDStV ist: Firmenname: Jagd-Sport FRIEDL, Mitglied im VDB Inhaber: Rosalinde FRIEDL Die EU-Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Link zur Online Streitbeilegung kann unter http://ec.europa.eu aufgerufen werden. Firma Jagd-Sport Friedl, Inhaberin Rosalinde Friedl, ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren weder verpflichtet noch dazu bereit. Anschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 21 92676 Eschenbach Tel: +49 9645 355 Hdn.: +49 15116942827 Fax: +49 9645 918269 E-mail: waffen.friedl-esb@t-online.de Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß Paragraph 27a Umsatzsteuergesetz: DE157424503 Steuer Nummer: 255/218/30495 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma: Jagd-Sport Friedl, Gerhart-Hauptmann-Straße 21, 92676 Eschenbach/Opf. 1. Geltungsbereich Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Jagd- Sport Friedl, Gerhart-Hauptmann-Straße 21, 92676 Eschenbach. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners/Käufers/Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, auch wenn nicht noch einmal eine erneute Vereinbarung stattfindet. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung des Verkäufers. 2. Auftrag und Annahme Der Besteller ist 14 Tage an seine Bestellung oder seinen Auftrag gebunden. Bestellungen und Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen. Im Falle der Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf die Übertragung der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart und durch den Verkäufer bestätigt sind. 3. Widerruf Bei Verträgen mit Verbrauchern über die Lieferung von Waren unter ausschließlicher Verbindung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax, E-Mails etc. steht dem Verbraucher bei Verträgen im Rahmen des Fernabsatzes und bei Vorliegen von Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Für die Fristwahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben). Kann die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Besteller insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht wurde. Anderenfalls hat der Verkäufer die Rücksendung zu tragen. Hat der Besteller die Kosten zu tragen, wird unfrei gesendete Ware nicht angenommen. 4. Lieferfrist Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Gesamtbereitschaft mitgeteilt ist oder Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorgesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von dem Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Teillieferungen sind innerhalb der von dem Verkäufer angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. 5. Lieferumfang Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. die Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. 6. Annullierungskosten Für den Fall, dass der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurücktritt, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Kaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 7. Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und vom Verkäufer berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart und des Versandunternehmens erfolgt durch den Verkäufers Das Risiko und die Kosten des Versands trägt der Besteller. Erwerbsscheinpflichtige Waffen werden nur an den erwerbsberechtigten Käufers verschickt oder eigenhändig an den Erwerbsberechtigten übergeben. 8. Transportschäden Erkennt der Besteller bei Erhalt der Lieferung der Verpackung Schäden an der Ware, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. 9.Transportschäden, welche erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich dem Verkäufer gemeldet werden. 10. Abnahme und Gefahrenübergang Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der selben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend an der Annahme verhindert. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, ist der Verkäufer nach Setzen einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichtefüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es dann nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf dem Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf dem Besteller über. 11. Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Der angegebenen Preise beinhalten beim Endverbraucher die gesetzliche Mehrwertsteuer. Händlerpreise sind netto ohne Mehrwertsteuer. Der Verkäufer ist berechtigt, auf Vorauskasse zu bestehen. Der Verkäufer berechnet Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Besteller Kaufmann, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem Verkäufer nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung solchen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und der Besteller/Käufer kein Kaufmann ist. 12. Preisänderungen Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. 13. Gewährleistung Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Besteller/Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu beschaffen. Ist die Kaufsache mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet, so kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, schlägt diese fehl, oder kommt sie wegen anderer Umstände nicht in Betracht, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, oder Schadenersatz wegen des verbleibenden Mangels geltend machen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Zusätzlich kann der Käufer zu dem Schadenersatz wegen sonstiger Vermögensnachteile beanspruchen, die dadurch entstanden sind, dass der Verkäufer die Sache nicht frei von Sachbzw. Rechtsmängeln verschafft hat. Der Käufer hat sowohl den Rücktritt als auch die Minderung schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Soweit der Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache Schadenersatz geltend macht, ist dieser jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatz an Stelle der Lieferung kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nicht unerheblich ist. Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Verbrauch und natürlicher Verschleiß sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäßer Gebrauch oder überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware. Holzteile, insbesondere Schäfte, sind ein Naturprodukt und unterliegen in Farbe und Maserung einer natürlichen Verschiedenheit, dies berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen. 14. Haftung Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Verkäufer nicht – egal aus welchem Rechtgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch den Verkäufer, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet der Verkäufer nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 15. Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich erklärt wird. 16. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Bestellers/Käufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung. Der Käufer/Besteller kann gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 4 Abs. 3 Teledienstdatenschutzgesetz der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung der Daten jederzeit durch Mitteilung an den Verkäufer widersprechen, bzw. die Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruches bzw. Widerrufes werden die bei dem Verkäufer betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet. 17. Da wir gewerbliche Anbieter sind , behalten wir uns den Zwischenverkauf vor. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ware. 18. Erwerb von Waffen, Munition, Pulver Erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Dokumenten, z.B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtliche bestätigte Fotokopie aller beschrifteten Seiten (Faxkopie wird nicht anerkannt), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. Erwerbsscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Originalurkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. 19. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Eschenbach/Opf. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Soweit der Besteller/Käufer Verbraucher ist, kann dieser an seinem Hauptsitz klagen. 20. Sonstiges Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Nebenabreden oder Änderung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich bei seinen Angeboten ausdrücklich eventuelle Irrtümer und Schreibfehler vor. Alle Angebote sind nur solange gültig, bis der Vorrat reicht! 21. Die EU-Komission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, soblad die Plattform aktiviert ist, voraussichtlich ab dem 15.02.2016. |
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