von 'totera'
1976 wurde das Waffengesetz so ergänzt, dass alle Waffen
die man im Besitz hatte, angemeldet werden mußten.
Deshalb stehen die meisten von mir angebotenen Waffen auch in meiner grünen WBK.
Da es in Deutschland in den Ländern keine einheitliche Regelung gibt,
empfehle ich immer die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort zu
befragen.
Nach dem Verkauf muß ich die Waffe aus meiner grünen Karte austragen
lassen, und den Verbleib der Waffe belegen durch eine Käuferadresse und
Kopie einer WBK die zum Erwerb dieser Waffe berechtigt..
Eine Information geht anschließend von meiner Behörde
an die zuständige Behörde des neuen Besitzers.
Ich empfehle deshalb dringend die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde um das Risiko eines Einzugs der Waffe nicht einzugehen.
Ohne eine entsprechende Berechtigung kann ich keine pflichtige Waffe
versenden oder aushändigen!
Eine verkaufte und aus meiner WBK ausgetragene Waffe kann auch nicht mehr zurückgenommen werden, wenn Ihre Eintragung in die WBK nicht erlaubt wird!
und kann nur noch in Ihrem Wohnort der Polizei überlassen werden.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Anweisung.
totera
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