von 'tomtom_os'leider, leider... das KLEINGEDRUCKTE:
Das neue EU-Recht sieht seit dem 01.01.2002 auch bei reinen Privatverkäufen eine einjährige Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Alle meine Artikel werden daher "so wie sie sind" von Privat verkauft; dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes auf die Artikel meiner Auktionen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie, sowie auf die Rücknahme meinerseits völlig zu verzichten, laut §312dAbs.4Nr.5BGB. Spaßbietern berechne ich 30% der Gebotssumme, mindestens jedoch 50,-€ und dazu es gibt noch nette Post von meinem Anwalt…
Geben Sie daher kein Gebot ab, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind!
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