von 'timaoe'

Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein Jahr für die verkaufte Ware.

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