von 'swanhome'Sämtliche gegenstände werden geprüft auf funktion, und beschädigungen- Defekte werden angegeben sofern sie erkenntlich sind!! Der Bieter erkennt, an das er mit Gebot auf §263 StGB verzichtet, und zu evtl. vorher nicht bekannten(nicht sichtbaren) beschädigungen den verkäufer nicht zur rechenschaft zieht. Helfen werde ich sofern es mir möglich ist-!! |
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