von 'senger20'Der folgende Absatz ist durch das neue EU-Recht nötig: Der Artikel wird "wie hier beschrieben und abgebildet" von privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit allen Klauseln dieses Angebots einverstanden. Sie verzichten darüber hinaus auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keineswegs für einen privaten Verkäufer. Die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Risiko. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. |
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