von 'sascha169'Da ich Privatverkäufer bin,keine Garantie,keine Gewährleistung und keine Rücknahme!!Keine Nachverhandlungen bezüglich des Kaufpreises oder der Ware!!Gleichzeitig teile ich aufgrund neuer Gesetze mit,dass ich als Privatperson keinerlei Garantie- und Gewährleistungsansprüche übernehme!!Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft.Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetzes genießt.Bieter mit "Null"Bewertungen setzen sich bitte aufgrund schlechter Erfahrungen vor Gebotsabgabe mit mir in Verbindung. |
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