von 'relomag44'

Wegen der neuen Gesetzesbestimmung erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme .
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen.
Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, auf Garantie, Rücknahmeminderung sowie Nachverhandlung zwecks Minderungausdrücklich zu verzichten
Paragraph 312 d. Abs. 4 Nr. 5 GBG und erkennt dies mit seinem Kauf an.
      Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online- Verkaufsaktion stehen, ansonsten haftet der Verkäuferauch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware .
Die angebotenen Artikel sind ausschließlich aus Privatbesitz.

Eine Rechnung gibt's nicht. Wegen der neuen Gesetzesbestimmung erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.


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