von 'nalye666'Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Eine Garantie/Gewährleistung /Rücknahme wird hiermit durch den Verkäufer ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter damit uneingeschränkt einverstanden. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Irrtümer vorbehalten. Bei Artikeln mit Versand: Für unversicherten Versand wird keine Haftung übernommen. Verpackung und Versandkosten zahlt der Käufer. |
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