von 'hundhilda'Wegen der aktuellen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeden privaten Onlineverkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware! Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung!!! Da die neue EU-RICHTLINIE jetzt 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit Kauf der Ware erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf die bei mir gekauften neuen, wie auch gebrauchten Artikel, besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht. |
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