von 'hugo54'

Aus- und Weiterbildungszentrum in NRW

Büro: Nordring 188, 46238 Bottrop, Tel: 02041-31896-3 oder 0172-2814212
           Mailadresse: waffen-sachkunde@gmx.de
           Bürozeiten: Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhr außer Dienstag bis 16:00 Uhr

Schulungen: Schießsport Anlage Marl-Drewer, 45772 Marl, Dümmerweg 234

 

Wir bilden an und mit Waffen aus!

Unser Angebot als staatlich anerkannter Lehrgangsträger:

  • Waffen-Sachkunde Lehrgänge für Sportschützen mit und ohne Vereinszugehörigkeit
  • Waffen-Sachkunde Lehrgänge für den gewerblichen Bereich, Sicherheitsdienst, Personenschützer, Geld- und Werttransporteure u.v.a.
  • Einzel- und Intensivlehrgänge zu individuellen Zeiten
  • Schießleiter Lehrgänge
  • Waffen-Sachkunde Lehrgänge speziell für Vereine, Unternehmen und Institutionen
  • Schießtraining, Trainerstunden für Sportschützen
  • Schießtraining für das praktische Kurzwaffenschießen im Bewachungsgewerbe
  • Schießtraining nach BGV C7 Bewachung
  • Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
  • Vorträge, Seminare und Veranstaltungen zum Thema Waffen und Waffenrecht

 

Insgesamt blicke ich also auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in Waffen-Sachkunde Lehrgängen und Ausbildung an und mit Waffen zurück und betreute bislang weit über 1800 Lehrgangsteilnehmer erfolgreich und jährlich kommen zwischen 100 und 150 neue dazu. Neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung, die in 3, mit neuester Präsentationstechnik ausgestatteten, Schulungsräumen durchgeführt wird, erwartet Sie eine abschließende Prüfung mit mir als Prüfungsleiter. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das bundesweit für alle waffenrechtliche Erfordernisse Gültigkeit besitzt.

 

Wie man anhand meines beruflichen Werdeganges ersehen kann, habe ich mein Fachwissen nicht durch 30 Jahre Mitgliedschaft in einem Schützenverein erworben, sondern in einer, wahrlich fundierten, 3 jährigen Berufsausbildung erlernt und durch ständige Fort- und Weiterbildungen umfangreich erweitert. Da ich seit 1980 ununterbrochen mit Waffen, deren Verkauf und Reparatur, Training und Ausbildung an und mit Waffen beschäftigt bin, kann ich sicherlich mit Fug und Recht behaupten, ich rede nicht nur was ich weiß, sondern ich weiß auch was ich rede. Ich besitze auch keine besondere Affinität oder gar Besitzerstolz zu meinen Waffen. Waffen sind für mich Gebrauchsgegenstände wie alle anderen nützlichen oder unnützen Erfindungen der Menschheit auch. Meine Kompetenz wird nicht durch die Menge oder Art meiner Waffen bestimmt, sondern ausschließlich durch mein Wissen.

AGB`s

Lehrgangsbedingungen

  • Die Anmeldung zu einem Lehrgang ist grundsätzlich verbindlich!

 

  • Auf Grund der Fülle der Anfragen und meiner kleinen Lehrgangsgrößen, kann ich die Anmeldung für einen bestimmten Wunschtermin nur nach bezahlter Anmeldegebühr berücksichtigen. Diese Anmeldegebühr wurde notwendig um einen sinnvollen Lehrbetrieb für wirklich Interessierte zu gewährleisten.
  • Die Anmeldegebühr beträgt, siehe Gebührenordnung, und wird sofort mit der Anmeldung fällig. Sie wird in voller Höhe auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
  • In den Lehrgangsgebühren ist alles enthalten was für den Lehrgang und die Prüfung notwendig ist. Die Lehrgangsgebühr muss spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn überwiesen sein.
  • Der Rücktritt von einem bereits gebuchten Termin ist bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn unter Rückerstattung einer eventuell bereits bezahlten Lehrgangsgebühr möglich.
  • Die Verschiebung eines bereits fest gebuchten Lehrgangstermins ist bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn kostenneutral möglich.
  • Nach der Frist von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn ist ein Rücktritt bzw. Verschiebung eines Lehrgangstermins nicht mehr möglich und die Lehrgangsgebühr wird in voller Höhe fällig. Es ist allerdings möglich eine „Ersatzperson“ zu diesem Termin zu schicken.
  • Die Mindestteilnehmerzahl eines Lehrgangs beträgt 8 Teilnehmer. Sind die 8 Teilnehmer einmal nicht erreicht, wird die Anmeldung, nach vorheriger Absprache, auf den nächsten Lehrgangstermin verschoben.
  • Erscheint ein Teilnehmer unentschuldigt nicht zum Lehrgang oder zur Prüfung, verfällt die Lehrgangsgebühr.
  • Erscheint ein Teilnehmer unentschuldigt nicht zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden und es muss ein neuer, gebührenpflichtiger, Prüfungstermin vereinbart werden.
  • Der Lehrgang schließt mit der Prüfung ab, somit ist in der Lehrgangsgebühr bereits alles enthalten. Es fallen keinerlei weitere Kosten, außer für Getränke und Verpflegung an.
  • Sollte eine Prüfung einmal nicht bestanden werden, kann innerhalb von max. 6 Wochen nach dem Prüfungstermin eine Nachprüfung arrangiert werden. Eine Nachprüfung kostet 35,00€.
  • Die Aspiranten für eine Nachprüfung müssen sich eigenständig um diesen Termin zu kümmern.

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