von 'huefri82'

Gewährleistung:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung oder Gewährleistung.

Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.

 

Schusswaffen:

Der Käufer verpflichtet sich, binnen zwei Wochen – gerechnet ab Übergabe der Waffe – der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen (§10 Abs.1a WaffG)


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