von 'gustavwalther'Da seit 2008 die neue EU-Richtlinie 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht anders ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes oder des Sofortkaufs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf bei mir gekaufte neue, als auch auf gebrauchte Artikel besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht (§312dAbs.4Nr.5BGB). Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht Einverstanden sind ! Spaßbieter werden von mir sofort bei eGun gemeldet und meine entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt !
Der Erwerb und der Besitz von Gas-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen ist auch nach dem neuen, zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Waffenrecht erlaubnisfrei. Das Führen der Waffe, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über dieselbe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums, bedarf jedoch grundsätzlich der Erlaubnis (sog. Kleiner Waffenschein). Auch das Schiessen mit der Waffe ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (außer SYLVESTER: siehe unten). Das erlaubnispflichtige Führen der Waffe ohne Erlaubnis ist strafbar. Auch ohne kleinen Waffenschein dürfen Sie eine Gas-/Signalwaffe führen
Und mit dieser schießen
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