von 'gustavwalther'

Da seit 2008 die neue EU-Richtlinie 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht anders ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes oder des Sofortkaufs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf bei mir gekaufte neue, als auch auf gebrauchte Artikel besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht (§312dAbs.4Nr.5BGB). Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht Einverstanden sind ! Spaßbieter werden von mir sofort bei eGun gemeldet und meine entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt !

 

Der Erwerb und der Besitz von Gas-/Signalwaffen mit PTB-Zeichen ist auch nach dem neuen, zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Waffenrecht erlaubnisfrei. Das Führen der Waffe, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über dieselbe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums, bedarf jedoch grundsätzlich der Erlaubnis (sog. Kleiner Waffenschein). Auch das Schiessen mit der Waffe ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (außer SYLVESTER: siehe unten). Das erlaubnispflichtige Führen der Waffe ohne Erlaubnis ist strafbar. Auch ohne kleinen Waffenschein dürfen Sie eine Gas-/Signalwaffe führen

 

  • zu Transportzwecken in nicht schussbereitem Zustand,

  • beim Bergsteigen, Führen eines Wasserfahrzeugs oder Not- und Rettungsübungen,

  • zur Abgabe von Start- und Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

 

Und mit dieser schießen

 

  • bei Not- und Rettungsübungen und

  • zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

  •  

    Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu SYLVESTER vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Der Transport der Waffe zum Sylvesterschiessen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird, also ohne Kleinen Waffenschein.
    Diese Auffassung vertritt auch das Bundesministerium des Innern und teilte dies mit Schreiben vom 22. Juli 2004 mit.


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