von 'buttermaker007'Von Buttermaker007: Hinweis: Ich bitte zu beachten, dass ich kein Händler, sondern eine Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschliessen. Mit der Abgabe des Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende 1 -Jahres- Frist bzgl. Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Ich übernehme keine Garantie. Mit Ihrer Gebotsangabe bestätigen Sie, auf den Umtausch, Reklamation oder Rückgabe ausdrücklich zu verzichten, sich zur Abnahme zu verpflichten und dies als Vertrag anzuerkennen. |
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