von 'bienen123'

Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr gewährleisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, daß ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und auf Umtausch bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten!

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