von 'bhenning'Bei einem Verkauf gilt: Das Angebot ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Trotzdem sind Irrtümer vorbehalten. Der Verkauf erfolgt immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Rücknahme, Ersatz oder Minderung. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Zuschlag / Verkauf einse Artikels wird nicht erteilt, wenn das Angebot unseriös, zweifelhaft oder von Personen, die die erforderliche Berechtiung (EWB/Volljährigkeit,etc.) nicht erbringen, erfolgt. Jeder Artikel bleibt, auch nach Vertragsabschluss, bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Wer bietet / kauft hat diese Bedingungen zur Kenntnis genommen, inhaltlich verstanden und ist ausdrücklich mit diesen einverstanden. Gegenüber "Spaßbietern" behalte ich mir eine Information an eGun und rechtliche Schritte vor. Gerichtsstand ist Neuruppin. |
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