von 'au-gust'Hallo allerseits, und danke für Ihr Interesse an meiner Auktion. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig und bieten oder kaufen Sie nicht, wenn Sie mit den beschriebenen Verfahrensweisen und/oder Gebühren nicht einverstanden sind. Die Abgabe erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition erfolgt ausschließlich an Berechtigte. Der Käufer muss im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Genehmigung sein und mir diese zusammen mit einem gültigen Personaldokument vor Abwicklung des Verkaufs vorlegen. Wer zum ersten mal eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bei mir erwirbt, muss immer das Originaldokument (WBK) vorlegen, egal ob gelb, grün oder rot. Die Akzeptanz dieses Punktes durch den Kunden ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Wer seine WBK nicht aus der Hand geben möchte, kann im konkreten Fall nicht mitbieten! Bei anderen Artikeln kann u.U. auch eine amtlich beglaubigte Fotokopie aller beschrifteten Seiten des entsprechenden Dokuments genügen. Die Beglaubigung darf nicht länger als ein Vierteljahr zurückliegen. Anderslautenden Vorschlägen (Scans per E-mail, Faxe usw.) bin ich nicht zugänglich!! Vom Personaldokument genügt eine einfache Fotokopie; außerdem benötige ich immer zumindest die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters Ihrer Ordnungsbehörde. Der Versand erlaubnispflichtiger Schusswaffen erfolgt grundsätzlich mit Firmen (derzeit Overnite oder Hermes), die Transport und Zustellung gemäß Waffengesetz gewährleisten. Die in solchen Auktionen ausgewiesenen Versandkosten machen nur die Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Gebühr aus; die andere Hälfte übernehme ich. Diese Verfahrensweise liegt im Interesse beider Seiten; eine Diskussion über Versandart und/oder Versandkosten lehne ich ab. Einzige Ausnahme: der Kunde möchte die Ware selbst bei mir abholen. Alle Risiken im Zusammenhang mit dem Transport der Ware trägt der Kunde. Soll heißen, wird die Ware gestohlen oder kommt sie durch höhere Gewalt abhanden, leiste ich keinen wie auch immer gearteten Ersatz; nicht finanziell und nicht materiell. Ist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden dagegen in sich mangelhaft oder fehlt ihr die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Kunde die Ware zurückgeben. In diesem Fall trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße, den gestzlichen Bestimmungen entsprechende Rücksendung der reklamierten Ware liegt in jedem Fall beim Kunden. Unfreie Rücksendungen werden nicht entgegen genommen. Munition ist grundsätzlich von einer Rückgabe ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist bei Neuwaffen beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Kunden. Bei Gebrauchtwaffen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
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