von 'ZentraleVenn'Ich versende ersteigerte Ware grundsätzlich erst nach Erhalt der Überweisung meines Käufers und grundsätzlich auch erst nach Erhalt einer entsprechenden Erwerbsberechtigung als Scan oder eMail, sollte dies bei einem Artikel notwendig sein. Ich mache hierbei keine diesbezüglichen Ausnahmen. Ich bemühe mich um schnellen Versand, meine Pakete sind grundsätzlich bestens verpakt, da gibt es keine Ausnahmen. Meine Ware kommt in der besten Verpackung, die mir möglich ist.***ICH BITTE UM ENTSPRECHENDE BEACHTUNG*** |
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