von 'Tristram'

 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Bestellung im Internet

§1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von waren, die zwischen einem

Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von

Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden, es

sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines eines für den Fernabsatz organisierten

Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

§2 Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen

in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail, etc.) oder, wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen

wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in

Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder

der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

CTM Ralf Schneider / Carl-Zeiss-Str.20 / 30966 Hemmingen

§3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene (z. Nutzungen B. Zinsen) herauszugeben. Kann

der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem

Zustand zurückzugewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der

Überlassung von Sachen gilt dies indes nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich

auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre,

zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die

bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem

er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert

beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die Versendungsgefahr trägt der

Unternehmer. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache,

für den Unternehmer mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§4 Preise, Preisänderungen

Die Preise verstehen sich als Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Kunde trägt die Frachtkosten. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder

tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder

Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst

vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Lieferzeit

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen

der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird

die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit

Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§6 Mängelansprüche

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer

zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der

Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der

Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der

Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. War

die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag

zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher

Aufwendungen verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung

der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die

Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an.

§7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden

bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den

Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen

ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht wurde. Weitergehende Haftungen oder Schadenersatzansprüche

ausgeschlossen.Wir sind auch nur Menschen. Evtl. Fehler in der Beschreibung berechtigen nur

zur Rückgabe des Artikels & Rückerstattung des evtl. schon gezahlten Kaufpreises, nicht jedoch zu

Schadenersatzansprüchen, Umtausch gegen anderen Artikel etc.

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer

jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor

(Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter,

insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des

Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des

Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt,

die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§9 Zahlung

Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall per Vorauskasse sofort bei Vertragsabschluss,

spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die

Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des

Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen

des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über

die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der

Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die

Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die

Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§10 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage

von gültigen Dokumenten: z. B Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche

Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt

werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbsschein im Original oder

Sondergenehmigung im Original. Erwerbsscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer

amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung,

das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen

Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden im Ladengeschäft.

§11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von CTM-Wiederladen Ralf Schneider

Carl-Zeiss-Str.20 / 30966 Hemmingen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand Januar 2012

Allgemeine rechtliche Hinweise:

Das Führen( auch von erlaubnisfreien) Waffen erfordert einen Waffenschein, das

Schießen ist nur auf zugelassenen Schießstätten oder mit Schießerlaubnis erlaubt. Das

Führen beim Transport ist nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im

Zusammenhang damit im verschlossenen Behältnis getrennt von Munition zulässig.

Der Erwerber erlaubnispflichtiger Schusswaffen hat binnen zwei Wochen der zuständigen

Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb

schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs

vorzulegen.

Ehemalige Kriegswaffen, Bestandteile oder Munition, welche vom KWKG erfasst werden,

haben durch Demilitarisierung gem. Richtlinien des BMWA die Kriegswaffeneigenschaft

verloren. Die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

(KrWaffUmgV) ist zu beachten. Das Führen von unbrauchbar gemachten Kriegswaffen ist

verboten, ebenso der Umgang durch Kinder und Jugendliche.


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