von 'Rika_van_den_Haas'

Bei allen meinen Auktionen ist aus aktuellem Anlaß auf folgendes hinzuweisen:

1) Auslandsversand

Ich versende grundsätzlich nicht ins Ausland. Das hat zwei Gründe:

Zum einen scheinen sich insbesondere französische Bieter einen Spaß daraus zu machen, einen auf das Glatteis französischen Waffenrechts zu führen (der Versand von in Deutschland abgeänderten Dekowaffen nach Frankreich ist definitiv nach französischem Recht verboten und kann einem richtig Ärger einbringen).

Zum anderen gibt es meist Ärger in der Abwicklung durch immer noch lange Überweisungsdauer und lange Postlaufzeiten. Ich habe besseres zu tun als mich mit dem damit verbundenen Emailverkehr zu beschäftigen.

Da es immer wieder Auslandsbieter gibt, die auf dem Standpunkt stehen, der Hinweis „Kein internationaler Versand“ gelte nicht für sie, bewerte ich jeden Auslandskäufer negativ. Das ist keine Schikane: Wer entgegen den Auktionsbedingungen mitsteigert, verursacht mir in Form der Verkaufsprovision einen finanziellen Schaden, den bisher niemand ausgleichen wollte.

Mir ist durchaus bewusst, dass mich dann auch der Käufer, der ausdrücklich gegen die Auktionsbedingungen geboten hat, unter Missachtung jeglichen Anstandes unberechtigt ebenfalls negativ bewertet. Die negativen Bewertungen, die ich bisher von nicht belieferten Auslandskäufern erhalten habe, zeugen aber davon, dass ich diese Ankündigung trotzdem ernst meine.

2) Artikelbeschreibung

Wenn ich in der Artikelbeschreibung auf Defekte hinweise, ist dieser Hinweis bitte auch ernstzunehmen. Ich schreibe ihn nicht, um meine Auktionen zu sabotieren sondern weil der Defekt tatsächlich vorhanden ist. Nachträgliche Beschwerden im Stil von "Ich habe das nicht geglaubt" oder "Ich habe das nicht gelesen" führen zu keiner Rücknahme.

3) Handhabung von Repetiergewehren

Es sollten nur solcher Bieter mitbieten, die mit Artikel, auf den sie bieten auch umgehen können. Auch wenn es User gibt, die das nicht verstehen: Den Verschluß eines Repetiergewehres kann man in keinem einzigen mir bekannten Fall ausbauen, wenn der Verschluß

a. verriegelt und/oder

b. gesichert ist.

Helden, die Gewehre mit gesichertem Verschluß zurückschicken und angeben, sie können ihn in dieser Stellung nicht ausbauen, entdecken allenfalls verdeckte (oder arglistig verschwiegene) Mängel an ihrem Gehirn - nicht aber an der verkauften Waffe.

 


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