von 'Riedbacher'Da ich weder als Händler noch Hersteller im Sinne des § 14 BGB gelte, bemühe ich mich als Privatanbieter um wahrheitsgemäße und möglichst umfassende Artikelbeschreibungen. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes! Bei meinen Artikelbildern handelt es sich, wenn nicht anders angegeben, immer um Originalfotos! Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft und dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Rücknahme und Umtausch sind ausgeschlossen. Bei unversicherten Versand geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers! Versandkosten ins EU-Ausland bitte anfragen, kein Versand an Paketstationen! Keine Nachververhandlung, Zahlung nur durch Vorkasse innerhalb von fünf (5) Werktagen per Überweisung, die Bankverbindung kommt mit der Email-Kaufbestätigung der eGun-Auktion. Bitte achten Sie vor einer Überweisung auf Übereinstimmung von Käufer und Kontoinhaber. Zusendung der Ware umgehend nach Zahlungseingang. Die angebotenen Artikel werden ausschließlich versichert gegen Abliefernachweis verschickt. Wenn ein unversicherter Versand gewünscht wird, bitte umgehend mitteilen; das Versandrisiko liegt dann beim Käufer! Ich bitte eGun-Mitglieder ohne Zertifizierung mir nach Gewinn der Versteigerung bei Artikeln ab 18 Jahren ihren Altersnachweis (Kopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises) unaufgefordert per Email zukommen zu lassen. Als Privatverkäufer gebe ich keine Gewährleistung auf die angebotenen Artikel und nehme auch nichts zurück. • • • BIETEN SIE NICHT, WENN SIE MIT DIESEN REGELN NICHT EINVERSTANDEN SIND! • • • Bitte beachten Sie die Vorschriften des Waffengesetzes bezüglich von Erwerb und Führen von Blank - und / oder Schusswaffen! Rechtliches zu Schreckschußwaffen (SSW): Das Führen von Gas- und Signalwaffen (Schreckschusswaffen) mit PTB-Zulassung ist außerhalb des befriedeten Besitztums oder Geschäftsräumen nur mit dem "kleinen Waffenschein" erlaubt! Das verdecktes Tragen einer SSW in der Öffentlichkeit im geladenen Zustand (z.B. im Holster) bedarf einer behördlichen Genehmigung (kleiner Waffenschein lt.Waffengesetz-neu). Dieser kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt beantragt werden, die einmalige Gebühr in Bayern ist z.Z. 50.-€. |
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