von 'NoraMarcela'

Das neue EU-Gesetz schreibt vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Verkäufen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Artikel sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Verkäufen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme. Mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten!" ..................................................... Ich beschreibe meine angebotenen Artikel immer korrekt nach meinem Wissensstand. Sollte es trotzdem einmal nach dem Kauf zu einer Unstimmigkeit oder Unzufriedenheit beim Käufer kommen, bitte informieren Sie mich in einem solchen Fall. Es gibt unter anständigen und korrekten Menschen immer Lösungen für ein Problem. Genau so erwarte ich das verständlicherweise auch im Falle, wenn ich Käufer bin. Ich musste aus technischen Gründen meine Mail-Adresse ändern, so dass zur Zeit nur einige Bewertungen von mir zur Verfügung stehen. ..........................................................................Ich bin jedoch schon seit 2004 als Käufer und Verkäufer bei eGun, wenn Sie mein komplettes Bewertungsprofil einsehen wollen, dann öffnen Sie bitte den folgenden Link: http://www.egun.de/market/user_feedbacks.php?uid=fd7e08365b4b15f49ce93bd9c34d3a31

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