von 'MunitionWaffenhandel'Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Gegenstände z. B. Schusswaffen und Munition: Wir benötigen beim Verkauf/Ankauf oder sonstigen Überlassen (Erwerb) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und gleichgestellte Gegenstände) und Munition folgende Unterlagen in Kopie von Ihnen:
Unabhängig der jeweiligen EWB (Erwerbsberechtigung) werden die zugehörigen NWR-IDs zur Erfüllung der Meldepflicht benötigt, diese sind im Einzelnen: Die Personen-ID oder Händler-ID, die Erwerbs-ID und ggf. die Waffen-ID oder Waffen-Teil-ID (fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an) erlaubnispflichtig Gegenstände = Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung (EWB)
erlaubnisfreie Gegenstände = Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Waffenexport! Gerne können uns Bieter aus dem Ausland einen deutschen certifizierten Waffenexporteur nenen der den Export erledigt. Wir führen keinerlei Waffen und Munitions-Exporte in eigenem Namen, auch nicht auf Anfrage, durch! Waffeneinlagerung? Ist das Bedürfniss noch in bearbeitung oder noch innerhalb eines Erwerbstreckungsgebotes? Wir lagern die vollständig bezahlte Waffe kostenfrei max. bis zu 6 Monate ein. Alternativ ist auch eine Lieferung (Überlassung) an einen Waffenhändler bzw. Büchsenmacher möglich. Klären Sie die Möglichkeiten vor dem Kauf mit uns!
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