von 'MunitionWaffenhandel'

Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Gegenstände z. B. Schusswaffen und Munition:

Wir benötigen beim Verkauf/Ankauf oder sonstigen Überlassen (Erwerb) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und gleichgestellte Gegenstände) und Munition folgende Unterlagen in Kopie von Ihnen:

  • Personalausweis (beide Seiten) oder Jagdschein
  • jeweilige EWB mit allen zugehörigen NWR-IDs
  • zuständige Behörde mit Kontaktdaten

Unabhängig der jeweiligen EWB (Erwerbsberechtigung) werden die zugehörigen NWR-IDs zur Erfüllung der Meldepflicht benötigt, diese sind im Einzelnen:

Die Personen-ID oder Händler-ID, die Erwerbs-ID und ggf. die Waffen-ID oder Waffen-Teil-ID (fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an)

erlaubnispflichtig Gegenstände = Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung (EWB)

  • Jagdschein (Jahres- oder 3Jahres-Jagdschein)
    Gültiger/gelöster Jagdschein (kein Tagesjagdschein) ist die Erwerbserlaubnis für alle Jagd Langwaffen und Munition, die nicht nach § 19 BJagdG zur Jagdausübung verboten sind. Kurzwaffen und Munition benötigen einen Voreintrag in einer Grünen WBK.
  • Grüne WBK
    Berechtigt mit gültigem (1 Jahr ab Eintragung) Voreintrag zum Erwerb der entsprechenden Waffe und Munition.
  • Gelbe WBK
    Erwerbserlaubnis für alle darin genannten Waffenarten. Kein Voreintrag erforderlich aber achten Sie auf das Ausstellungsdatum bis/ab 01.04.2004 bzw. auf die jeweiligen damit verbunden Einschränkungen. Sie können nach § 14 Abs. 4 einschüssige Einzellader-Langwaffen (Büchsen und Flinten), Repetierlangwaffen (Büchsen), einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen erwerben.
  • Rote WBK
    Berechtigt Sie zum Erwerb der Waffen (keine Munition ausser Eingetragen) die in der WBK als Sammelgebiet bezeichnet sind.
  • Munitionserwerbschein
    Berechtigt zum Erwerb der im MES genannten Munitionsarten, -mengen die nicht dem KWKG unterliegen.

erlaubnisfreie Gegenstände = Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr

verbotene Gegenstände = Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung

 

Waffenexport!

Gerne können uns Bieter aus dem Ausland einen deutschen certifizierten Waffenexporteur nenen der den Export erledigt.

Wir führen keinerlei Waffen und Munitions-Exporte in eigenem Namen, auch nicht auf Anfrage, durch!

Waffeneinlagerung?

Ist das Bedürfniss noch in bearbeitung oder noch innerhalb eines  Erwerbstreckungsgebotes? Wir lagern die vollständig bezahlte Waffe kostenfrei max. bis zu 6 Monate ein. Alternativ ist auch eine Lieferung (Überlassung) an einen Waffenhändler bzw. Büchsenmacher möglich. Klären Sie die Möglichkeiten vor dem Kauf mit uns!

 

 


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