PRIVATVERTKAUF-KEINE GARANTIE-KEINE RÜCKNAHME Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren, auch bei Privatverkäufern vor. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
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