von 'MatthewQuigley'- Im Fall des Erwerbs von Munition erwarte ich vom Verkäufer die Übermittlung seiner Erwerbsberechtigung für die fragliche Munition BEVOR ich meine Erwerbsberechtigung nachweise. Ohne Nachweis des legalen Besitzes KEINE Bezahlung.
- Sage mir, Muse, die Thaten des vielgewanderten Mannes,
- Welcher so weit geirrt, nach der heiligen Troja Zerstörung,
- Vieler Menschen Städte gesehn, und Sitte gelernt hat,
- Und auf dem Meere so viel’ unnennbare Leiden erduldet,
- Seine Seele zu retten, und seiner Freunde Zurückkunft.
- Aber die Freunde rettet’ er nicht, wie eifrig er strebte;
- Denn sie bereiteten selbst durch Missethat ihr Verderben:
- Thoren! welche die Rinder des hohen Sonnenbeherschers
- Schlachteten; siehe, der Gott nahm ihnen den Tag der Zurückkunft.
- Sage hievon auch uns ein weniges, Tochter Kronions.
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