von 'MatthewQuigley'

Im Fall des Erwerbs von Munition erwarte ich vom Verkäufer die Übermittlung seiner Erwerbsberechtigung für die fragliche Munition BEVOR ich meine Erwerbsberechtigung nachweise. Ohne Nachweis des legalen Besitzes KEINE Bezahlung.
Sage mir, Muse, die Thaten des vielgewanderten Mannes,
Welcher so weit geirrt, nach der heiligen Troja Zerstörung,
Vieler Menschen Städte gesehn, und Sitte gelernt hat,
Und auf dem Meere so viel’ unnennbare Leiden erduldet,
Seine Seele zu retten, und seiner Freunde Zurückkunft.
Aber die Freunde rettet’ er nicht, wie eifrig er strebte;
Denn sie bereiteten selbst durch Missethat ihr Verderben:
Thoren! welche die Rinder des hohen Sonnenbeherschers
Schlachteten; siehe, der Gott nahm ihnen den Tag der Zurückkunft.
Sage hievon auch uns ein weniges, Tochter Kronions.

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