von 'Kosi1976'

1. Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Als Privatmann kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann nicht mehr gemäß § 437 BGB (§ 444 BGB). Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, Produkt- oder Sachmängelleistung und schließe diese für meine Verkäufe grundsätzlich aus ! Das Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz wird ebenso ausdrücklich ausgeschlossen, genauso wie Nachverhandlungen bei Kaufpreis und / oder Versandkosten. 2. Aufgrund von negativer Erfahrungen in jüngster Zeit werden Gebote von Bietern die nur oder fast nur negative Bewertungen vorweisen können gelöscht. Bieter die keine (positive) Bewertungen vorweisen können oder neue Mitglieder speziell aus dem Ausland müssen sich vor dem Bieten mit mir in Verbindung setzten. Geschieht das nicht werde ich diese Gebote ebenfalls löschen.

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