von 'IssuesKoRn'

Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei. Kein Umtausch und keine Rücknahme möglich!! Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!!! Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung des neuen EU-Rechts stehen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis! Der Höchstbieter geht einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein (OLG Hamm, AZ 4 O 424/99). Ich werde wissentlich niemals defekte Ware (ausser es ist ausdrücklich in der Auktion erwähnt) zur Auktion freigeben

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