von 'Husty1'

Aufgrund der neuen Rechtslage im Garantierecht gebe ich standardmäßig folgenden Hinweis: Es handelt sich um keinen gewerblichen, sondern um einen privaten Verkauf ohne Gewährleistungsanspruch. Ihr Gebot erfolgt im Rahmen eines Privatverkaufs auf eine gebrauchte (ggf. auch mit Gebrauchsspuren) Ware. Das neue EU-Recht schreibt nun vor, dass auch Privatleute eine Gewährleistung von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ein Gebot ist bindend. Also keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme!! Die Versandkostenpauschale fällt beim Kauf der Ware an. Die Versandkostenpauschale beläuft sich jeweils nur auf den Versand im Inland. Ausland bitte erfragen. Sie ist unabhängig von der tatsächlichen Versandform und der Wahl des Transportunternehmens. Bitte beachten Sie meine anderen Auktionen und viel Spaß beim bieten! Mit Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich mit den o.g. Bedingungen einverstanden. Mit Abgabe eines Gebotes gehen Sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein. Der Artikel, auf den Sie hier bieten können, wird so wie er ist von privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie ausdrücklich, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Rücknahme oder Umtausch der Ware sind ausgeschlossen. Bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind! Die Artikelbeschreibung wird nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, dient aber nur der Information des Käufers und stellt keine rechtsverbindlichen Zusagen dar. Es wird für deren Inhalt keine Garantie oder Gewährleistung übernommen!!! Achtung - das "Kleingedruckte": Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals Fern Abs. G) kein Rücktrittsrecht genießt. Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht z.B. eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer! Ergo: Keine Garantie, keine Rücknahme oder Umtausch.

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