von 'Hubertus'

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Herzlich willkommen auf unserer eGun-Präsentation.


Wir geben nach den AGB von EGun ausdrücklich keinen Hinweis auf unsere Homepage oder unser weiteres Warenangebot.

Da nach den AGB die vollständige oder teilweise Nennung unserer Internet-Adresse
untersagt ist, hier lediglich folgender zulässiger Hinweis auf unseren Firmennamen:

Unser Ladengeschäft heißt

    

      Waffen Lohr



 

                                                                                                    Nach

 

 

 

Sie finden uns bei z. B. Google, Yahoo, absolut zuverlässig ...

Beachten Sie beim Kauf über eGun bitte die folgenden

 

 Punkte:

Versand-
kosten und
Versandrisiko

Wir versenden mit der Post (DHL) und DPD.

Waffen NUR mit OVERNITE  (Kosten je nach Gewicht, bitte Anfragen)

  • Bei versichertem Versand

erfolgt die Zustellung als Post-Paket mit der üblichen Transportversicherung

Die Kosten betragen pro Paket 7,00 EUR (bis 5Kg)

Die Kosten betragen pro Paket 10,50 EUR (über 5Kg bis 10 Kg)

Die Kosten betragen pro Paket 14,00 EUR (über 10Kg bis 20Kg)

  • Bei unversichertem Versand

             erfolgt der Versand als Päckchen.
             Das alleinige Risiko bei Transportschäden oder Verlust trägt hierbei

             der Käufer!

            
Die Kosten betragen pro Päckchen 4,30 EUR

 

Abwicklung:

  • Sie haben einen Artikel erworben, der aus gesetzlichen Gründen nur an Personen verkauft werden darf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben?
    und senden Sie es uns von der Behörde (Stadt-/Gemeindeverwaltung, Landratsamt usw.) unterschrieben und abgestempelt zu
    (Tipp: Der Pfarrer darf das auch - und er verlangt keine Gebühren ...)


  • Sie sind Selbstabholer:
    • Teilen Sie uns bitte per Mail mit, wann Sie die Ware voraussichtlich abholen möchten
    • Abholung der Ware ist nur in unserem Ladengeschäft in Wurmannsquick möglich

  • Sie zahlen per Vorkasse:
    • Anfragen zu Kontendaten  usw. sind nicht nötig. Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich
    • Sie erhalten nach dem Kauf von uns schnellstmöglich eine Auftragsbestätigung per Mail mit allen relevanten Daten.

Sobald der Zahlungseingang auf unserem Kontoauszug erscheint, versenden wir Ihr Paket noch am gleichen Tag mit der Deutschen Post.

eGun - Gebühren:

Grundsätzlich übernehmen wir die EGun Gebühren.

Bedenken Sie bitte, dass Ihr Gebot in jedem Falle bindend ist. Die durch Fehlgebote oder Nichtabnahme anfallenden Kosten übernehmen wir ausdrücklich nicht. Kaufen Sie daher nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich haben möchten. Sie schließen einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag für den Artikel  ab.

Spaßbieter sind für unseren Anwalt immer ein gern gesehener Anlass, uns behilflich sein zu dürfen: Vorbehaltlich nachweisbarer höherer Kosten im Einzelfall werden vom ihm mindestens 25% des urspr. Auktionspreises als Schadenersatz geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt.
Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten sind dann natürlich vom ´Spaßbieter´ zusätzlich zu zahlen.

Widerrufs-
belehrung nach Fernabsatz-
gesetz/BGB

Endverbraucher/Privatkunden haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Wiederverkäufer u. ä. sind von diesem Recht ausgeschlossen.

Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware.

Dies gilt allerdings nur bei Sofortkauf oder Festpreisangeboten auf Internetplattformen.

Für Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gem. § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

Im Falle des Widerrufs erlauben wir uns, Ihnen die entstandenen EGun-Gebühren sowie die Kosten für Versand und Verpackung in Rechnung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind natürlich berechtigte Reklamationen im Rahmen der Sachmängelhaftung.

Rücksendungen müssen immer vorab mit uns abgesprochen werden,  Rechnungs-Original und nachvollziehbares Reklamationsschreiben müssen beiliegen.

Unfrei an uns gesandte Ware geht grundsätzlich unbearbeitet an den Versender zurück. Die dafür vom jew. Paketdienst in Rechnung gestellten Transportkosten trägt der Versender.

Bitte senden Sie uns die Ware daher niemals unfrei zurück, sondern stimmen Sie Modalitäten für Porto/Verpackung grundsätzlich vorher mit uns ab.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an folgende Anschrift:

 

Jagd & Sportwaffen

Franz Lohr
Simbacher Str. 1
84329 Wurmannsquick

 

Nach  Eingang der Ware werden bereits geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet.

Für nicht Originalverpackte oder benutzte Ware behalten wir uns eine Kaufpreisminderung vor. Je nach Grad der Gebrauchsspuren kann diese Minderung bis zu 80% des Kaufpreises betragen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von nach Kundenwünschen angefertigten Waren oder bei Waren die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet  sind.

Eine Rückabwicklung kann nur bei Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör stattfinden.

Wir übernehmen keine Haftung für Mails oder Faxe welche uns durch Spamfilter, Übertragungsfehler oder andere mögliche Fehler nicht erreichen.

AGB

Jagd- und Sportwaffen Franz Lohr

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung sowie mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer/Besteller diese Bedingungen als verbindlich an. Evtl. eigene Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht anerkannt und sind auch dann für den Verkäufer unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sondervereinbarungen gelten nur dann, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Für Lieferungen und Leistungen unter € 50,00 wird ein Zuschlag

von € 5,00 berechnet, ausgenommen Ersatzmaterial und Serviceleistungen.

2. Angebote, Vertragsschluss, Preise

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn dieses nicht extra erwähnt wird. Technisch bedingte Abweichungen davon sind ausdrücklich vorbehalten. Sofern für die Lieferung behördliche oder sonstige Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, steht die Auftragsbestätigung unter diesem Vorbehalt. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Netto-Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Sonderausführungen

Für Aufträge von Waren in Sonderausführung oder die extra für den Besteller beschafft werden oder für Sonderleistungen, sind bei Auftragserteilung mindestens 50 % des Wertes anzuzahlen.

4. Liefertermine

Die angegebenen Liefertermine sind ca.-Termine; sie werden so gut wie möglich eingehalten. Bei höherer Gewalt, z. B. Feuer, Elementarereignissen, Streik usw., auch bei den Vorlieferanten, verzögern sich die Termine entsprechend; außerdem hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind erst nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist und nur dann möglich, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Teillieferungen sind zulässig. Bei bestehenden Zahlungsrückständen, auch aus anderen Lieferungen und Leistungen, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen

und Leistungen auszusetzen oder Aufträge zu stornieren. Lieferverzug wird dadurch nicht begründet.

5. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt im Regelfall ab Lager Rottendorf inklusive Verpackung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt mit geeigneten Transportmitteln nach unserer Wahl, sofern der Besteller keine andere Weisung erteilt. Sendungen per Bahnexpress werden ab Station Würzburg unfrei abgefertigt, Hausfrachtversand  wird berechnet. Bei Versand per Post werden die Sendungen freigemacht und die Kosten in Rechnung gestellt. Ab € 250,-- Nettowarenwert übernimmt der Verkäufer die Transportkosten für Stückgut bis zur zugelassenen Bahnstation bzw. bis zum Ort des Bestellers bei Transport durch Spedition und Postpaketen; ausgenommen

hiervon sind Wurfscheiben, Munition und Geschosse. Die Zustellgebühren, Hausfrachten usw. durch Bahn oder Spediteur sind in jedem Fall vom Besteller zu übernehmen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferteile an den Transporteur auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt auch dann,  wenn der Verkäufer im Einzelfall die Versandkosten übernommen haben sollte. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Der Versand ab einem anderen Lagerort bleibt vorbehalten.

6. Transportversicherung

Der Verkäufer veranlasst gegen Berechnung einer Prämie den Versicherungsschutz gegen Verlust oder Beschädigung von Sendungen per Postpaket, Bahnexpress, Bahnfracht, Spedition sofern vom Besteller nicht ausdrücklich bei Auftragserteilung oder generell darauf verzichtet wird. Andere Sendungsarten, z. B. Päckchen oder Warensendungen, können vom Verkäufer nicht versichert werden; das Risiko für Verlust bzw. Beschädigung trägt in diesem Fall der Besteller. Ebenfalls ausgenommen von der Versicherungsmöglichkeit sind Wurfscheiben. Beschädigte Sendungen, auch bei nicht erkennbarer Beschädigung der Verpackung, sind vom Besteller

unverzüglich (möglichst bei Zustellung) beim jeweiligen Transportunternehmen, spätestens innerhalb der vom Transportunternehmen vorgesehenen Fristen zu reklamieren. Die schriftliche Tatbestandsaufnahme des Transportunternehmens ist dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung zu stellen; bei Postversand erhält der Verkäufer die Bestätigung direkt von der Post. Verpackung bitte als Nachweis aufheben. Der vom Versicherer anerkannte Schaden wird nach Eingang dem Konto des Bestellers gutgebracht. Wenn keine Schadensmeldung vorgelegt wird, kann keine Regulierung erfolgen.

7. Rücknahme von Waren

Wird eine Ware aufgrund einer vorher schriftlich vereinbarten Ansichtssendung innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist in einwandfreiem Zustand zurückgesandt, so erfolgt nach Eingang volle Gutschrift des Warenwertes. Andere Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mit einem Abzug von 10 % des Warenwertes zurückgenommen, wenn diese innerhalb von 30 Tagen vorher vom Verkäufer geliefert worden sind. Sämtliche Waren müssen sich in ungebrauchtem oder einwandfreiem Zustand möglichst in der Original- Verpackung befinden und ursprünglich mitgelieferte Begleitpapiere müssen der Rücksendung beigefügt sein. Die

Waren sind frei Haus Wurmannsquick anzuliefern und vom Besteller gegen Transportschäden und Verlust ausreichend  mindestens 10 % über Warenwert - zu versichern. Ohne Vereinbarung zugesandte unfreie – oder Nachnahmesendungen seitens des Bestellers werden nicht angenommen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

8. Zahlung

Alle Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum kann Skonto von 3 % abgezogen werden. Schrotmunition ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Eine Skontierung ist nur zulässig, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig bezahlt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, bei unbekannten Bestellern oder Bestellern, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen

nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug - Verzug tritt mit Ablauf des in der Rechnung genannten Zahlungstermins ein – oder wird bekannt, dass beim Käufer Umstände eingetreten sind, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Bei nicht termingerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinsen geltend gemacht. Unberührt bleibt die Befugnis Fälligkeitszinsen zu verlangen und ebenso der Nachweis eines höheren Schadens. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber unter Vorbehalt angenommen, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Es wird das Abbuchungsverfahren empfohlen; dazu muss dem Verkäufer ein Abbuchungsauftrag der Bank des Käufers vorliegen. Die Rechnungen eines Monats werden in diesem Falle am 10. des Folgemonats vom Konto des Käufers abgebucht. Berücksichtigt werden bei skontierfähigen Rechnungen 3 % Skonto.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Die Abtretung aller Forderungen, die aus dem Liefervertrag zustehen, ist unbeschränkt zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt

Geliefert wird unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleibt der Verkäufer Eigentümer der Warenlieferung. Bei der Verarbeitung mit vom Käufer zur Verfügung gestellten Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom

Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 125 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der

Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest, einer Rückbelastung einer Bankabbuchung oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet bei Zugriff dritter Personen, z. B. durch Pfändung, auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie bei Vergleich, Konkurs, Gesamtvollstreckung oder Insolvenzverfahren den Verkäufer sofort unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen schriftlich zu informieren.

10. Gewährleistung

Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Abmessung, Leistung usw. der Ware sind orientiert an Mittelwerten. Abweichungen davon sind möglich. Insbesondere stellen diese Angaben keine zugesicherten Eigenschaften dar. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich bekannt zu geben, unter Bezug auf Rechnungsnummer und -datum. Weist die erworbene Ware während der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem HGB einen Mangel der zugesicherten Eigenschaft auf, so hat der Verkäufer das Recht auf

Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Keine Garantie der Treffpunktlage mit Flintenlaufgeschoß bei verlöteten, kombinierten Waffen und Gebrauchtwaffen. Wie branchenüblich gilt die Gewährleistung nicht für Holz und Federn. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen nur insofern, als eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Soweit eine Schadenersatzpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den fünffachen Betrag der vertraglichen Gegenleistung des Käufers beschränkt. Für Auskünfte über waffenrechtliche

Bestimmungen und über die Eignung von Waren für bestimmte Zwecke wird nicht gehaftet. Solche Auskünfte erfolgen außerhalb vertraglicher Verpflichtungen.

11. Produkthaftung

Verändert der Käufer Ware oder verarbeitet er sie weiter, wird der Verkäufer von allen Ansprüchen freigestellt, soweit diese auf der Veränderung oder Verarbeitung der Ware beruhen. In diesen Fällen geht das Haftungsrisiko auf den Käufer über.

12. Erlaubnisse

Schusswaffen und Munition werden nur an Besteller geliefert, die im Besitze einer gültigen Handelserlaubnis für Schusswaffen und Munition sind und die dem Verkäufer hiervon eine amtlich beglaubigte Bestätigung neueren Datums überlassen haben. Andere Besteller müssen dem Verkäufer eine amtlich beglaubigte Bestätigung ihrer Gewerbeerlaubnis für die einschlägigen Waren zur Verfügung stellen.

13. Versicherungen

Der Käufer muss für die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ausreichenden Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Feuer einschließlich zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung z. B. Leitungswasser, ggf. Sprinkler-Leckage usw. (EC) gedeckt haben. Des weiteren muss eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftung für die von ihm vertriebenen Waren bestehen. Auf Anforderung sind dem Verkäufer Bestätigungen des Versicherers zur Verfügung zu stellen.

14. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Bestellers gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten stehen allen mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen zur Verfügung.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das materielle Recht und das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Wurmannsquick.

Gerichtsstand ist Eggenfelden, wenn der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn bei Gewerbetreibenden im Sinne § 4 HGB Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; auch der Verzicht auf dieses Erfordernis bedarf der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke. Es gelten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Jagd- und Sportwaffen Franz Lohr Simbacher Str. 1  84329 Wurmannsquick, Amtsgericht Eggenfelden Steuernummer: 9113/246/200062

 

Wir sind Mitglied im Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e.V.

 

 

 


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