von 'Hessenhenner'

Bei komplexen Geräten gilt ein kompletter Ausschluss

"Auch wenn ich das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe, lässt es sich aufgrund seiner technischen Komplexheit nicht ausschließen, dass dennoch mir unbekannte Fehler vorhanden sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich hiermit meine gesetzliche Gewährleistungspflicht für über die aus meiner Beschreibung eventuell hinausgehenden Fehler komplett ausschließe. Ich versichere die Beschreibung meiner eingestellten Geräte nach bestem Wissen und Gewissen darzustellen.


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