von 'HegeUberti'

Für die von mir eingestellten Artikel, hat das Fernabsatz-Gesetz keine Wirkung. Umtausch, Rücknahmen und Gewährleistung sind hier ausgeschlossen. Nach Abgabe des Höchstgebotes ist der Kaufvertrag bindend. Nachverhandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat die Möglichkeit, vor dem Gebot sich umfassend über den Artikelzustand zu informieren und gegebenenfalls weitere Fotos anzufordern oder nach Absprache persönlich vorbeizukommen. Wer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten. Mit ihrem Gebot akzeptieren sie diese vertraglichen Bedingungen. Meine Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. ...und nun...viel Spaß beim Ersteigern! :-)

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